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Unerlaubte Entfernung von Wahlkampfmaterial - was kann unternommen werden?

R
ralfimaus
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Betrieb wurden von mir als Listenvertreter am dafür vorgesehenen Platz Plakate für unsere Wahlwerbung ausgehängt. Diese wurden unbefugt entfernt bzw. so gehängt, daß sie nicht mehr zu sehen waren. Wie kann ich mich dagegen wehren und welche Konsequenzen hätte das für diejenigen Personen?

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Community-Antworten (2)

O
otto

24.02.2006 um 00:53 Uhr

Hallo ralfimaus, das ist doch wie in der Politik: Fairness ist ein großes Ziel. Es gibt natürlich juristische Möglichkeiten, sich gegen unfaire Praktiken zu wehren. Nur: Sie sind in der Praxis wirkungslos. Es gibt deshalb nur einen Rat: Jammern und klagen Sie nicht. Halten Sie dagegen! In Wahlkampflaune otto

K
Kölner

24.02.2006 um 00:56 Uhr

Otto, find ich gut!

(Tschuldigung, aber ich konnte es mir nicht verkneifen, weil ich der gleichen Meinung bin! Was hilft es über verschüttete Milch zu klagen?)

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