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Zensur von Wahlkampfwerbung - ist das zulässig?

R
ralfimaus
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns findet eine Listenwahl statt. Auf einem Plakat habe ich erwähnt, daß eine bestimmte Kandidatin der Gegenliste Mitglied in einer kommunistischen Partei ist (was der Wahrheit entspricht) und welche Ziele diese Partei verfolgt. Auf Drängen der Kandidatin hin will mir der Wahlvorstand dies verbieten. Darf der Wahlvorstand Wahlwerbung zensieren? Wie kann ich mich dagegen wehren?

3.06004

Community-Antworten (4)

H
Heini

23.02.2006 um 22:27 Uhr

Der Wahlvorstand darf dir mit Sicherheit nichts verbieten. Richtig ist, dass jeder der politischen Partei angehören darf die er angehören möchte. Dabei ist nichts verwerfliches solange die Partei nicht verboten wurde. Die Kollegin und auch der Arbeitgeber könnten gegen dich rechtlich aktiv werden, dabei kommt es aber auf den Inhalt des Plakates an.

Tja, was manche nicht so alles veranstalten um in den Betriebsrat zu kommen.

B
Bernd

24.02.2006 um 08:12 Uhr

Welche Rolle spielt die Mitgliedschaft in einer Partei für die Mitgliedschaft im Betriebsrat?

Wirft Ihnen jemand vor, daß Sie Bildzeitungsleser sind, dürfen Schwarze, Gelbe, Moslems, Juden, Raucher, Über- oder Untergewichtige nicht für den BR kandidieren? Ich halte Parteien auch nicht für das NonPlusUltra und mir wäre es lieber, wenn jeder Einzelne so stark wäre, daß er gemeinsam mit den anderen für seine Rechte allein eintreten kann, ohne diese dauernden Stellvertreter in Parteien, Gewerkschaften und Betriebsräten. Aber da es bei weitem noch nicht soweit ist, soll doch jeder in den BR können, der denkt er kann dort am meisten für seine Kollegen tun.

Warum also verunglimpfen Sie einen Menschen ob seiner, zugegebenermaßen nicht ganz im "Bild"-Mainstream liegenden politischen Ansichten. Als BR-Mitglied ist er (sie) ans BetrVG gebunden und da gibt es sehrwohl §§ die eindeutige Aussagen zu Parteiarbeit als BR im Betrieb treffen.

FB
Frank B.

24.02.2006 um 09:15 Uhr

Ich kann Ralf nur beipflichten, SIE verunglimpfen eine Kandidatin einer anderen Liste! Sie verstoßen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland! Was soll man da noch alles schreiben?

B
Bernd

24.02.2006 um 09:34 Uhr

Da muss ich doch einmal einhaken:

@Frank B.: Wie denn nun? "Beipflichten" oder "Beschimpfen"?

Gegen welchen Artikel des Grundgesetzes wird hier denn verstossen?

Angenommen jemand schreibt "Frau X. ist Mitglied der DKP welche den grundlegenden Bruch mit den kapitalistischen Eigentums- und Machtverhältnissen anstrebt, orientiert auf die Arbeiterklasse als entscheidende gesellschaftsverändernde Kraft.", gegen welchen Artikel des Grundgesetzes wird verstossen?

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