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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat Homepage im Internet bzw. Intranet?

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hallodri54
Okt 2017 bearbeitet

Wir vom Betriebsrat wollen eine eigene Homepage ins Internet stellen, in der keine Einzelfallentscheidungen veröffentlicht werden, sondern nur alle Mitarbeiter betreffende Beschlüsse veröffentlicht werden. Diese Seite wird Paßwort geschützt. Waren bisher im Intranet der Firma zu finden, allerdings nach der Veröffentlichung der Seiten wurde der Zugang für die Kollegen geändert, kein Möglichkeit mehr von zu Hause aus darauf zugreifen, nur über den Firmen PC. Der Betriebsrat muß Aktualisierungen vorher anmelden, da der Zugang für ihn gesperrt wurde. Riecht arg nach Zensur. Welche Möglchkeit gibt es für uns engagierte BR Mitglieder

4.61201

Community-Antworten (1)

L
Lotte

23.04.2008 um 23:43 Uhr

hallodri54, das ArbG Parderborn hat es seinerzeit abgelehnt. Würde es nur in Absprache mit dem AG machen, aber dessen Zustimmung finde ich in Eurem Fall fraglich. Hier einige Urteile zum Thema: http://www.forbit.de/texte_internet/urteile.html

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