Ist der AG bei der Erstellung von BR-Intranetseiten weisungsbefugt?
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb mit 500 MA gibt es seit ca. 5 Monaten das Intranet. Auch der BR durfte sich nach etlichen Wochen dort Seiten einrichten, z.B. Gesetzestexte, Prokekte des BR und Aktueles, etc.... Nun haben wir, um den Reiz zum reinklicken zu erhöhen, eine "Schmunzelseite" eingerichtet. Dort haben wir im Betrieb allgemein bekannte, lustige betriebsbezogene Begebenheiten in Karikaturform reingestellt. Also nichts was auch nur im geringsten "unter der Gürtellinie" angesiedelt sein könnte. Nun hat uns gestern der EDV-Beauftragte angerufen, dass diese Seite sofort zu entfernen sei! Nach Aussage der Geschäftsleitung haben im Intranet nur sachliche Themen (meint er "verstaubte Ladenhüter???) zu erscheinen. Meine Frage: Hat der BR eine gewisse Gestaltungsfreiheit seiner Seiten, oder ist der Anordnung der GL sofort nachzukommen? Gibt es dazu Meinungen oder Urteile von euch? Wir überlegen schon unser gesamtes und umfangreiches Werk wieder aus dem Intranet zu nehmen und die Belegschaft von der ZENSUR durch die GL zu unterrichten.
Community-Antworten (7)
04.06.2008 um 14:10 Uhr
@maria ebensowenig, wie er die Aushänge am Scharzen Brett zensieren kann; Inhalte der BR Intranetseite sind Sache des BR; natürlich sind Bestimmungen des § 79 BetrVG einzuhalten;
04.06.2008 um 17:18 Uhr
Danke uhu für deine Meinung. Unser AG wird sich mit dieser Aussage allein leider sicher nicht umstimmen lassen. Morgen will er besagte "verbotene"Seite löschen, falls wir es nicht tun. Ich hatte schon gehofft, dass noch andere kluge Köpfe mir ihre Hilfe anbieten werden, denn unserem AG kann man nur mit stichhaltigen (z.B. Urteile) Argumenten beeindrucken. Auf weitere Tipps hoffend eure Maria
04.06.2008 um 17:24 Uhr
@Maria,
http://www.onlinerechtefuerbeschaeftigte.de/more/law_situations/040609135726
dürfte dir weiterhelfen!
04.06.2008 um 18:17 Uhr
@Maria
"leider nicht umstimmen lassen" finde ich interessant ! Sobald im BetrVG ein entsprechender Paragraph anzuwenden ist, hat er sich daran zu halten, ansonsten braucht er anscheinend diesbezüglich eine Rechtsberatung.
Und nicht nur Urteile sind bindend, sondern auch Gesetze. Ihr könnt ja euererseits einen Rechtsbeistand hinzuziehen ( Beschluß vorher nicht vergessen ) und eventuell reagiert er dann schon hier. Ansonsten gibt es ja noch die allseits beliebten Vermittlungsstellen, die man dann noch in Anspruch nehmen kann.
04.06.2008 um 23:24 Uhr
Landesarbeitsgericht Hamm , AZ 10 TaBV 161/03 Die vom Arbeitgeber veranlasste Sperrung der Seite des BR im Intranet stellt eine Behinderung der Amtstätigkeit des Betriebsrates dar.
U.s.w. Guckst Du hier: www.onlinerechtefuerbeschaeftigte.de/more/law_situations/040609135726
Vielleicht auch hilfreich: http://64.233.183.104/search?q=cache:L8C55-NdLogJ:www.vnr.de/artikel/Der%2BBetriebsrat%2Bim%2BIntranet.html+Betriebsrat+intranet+Urteil&hl=de&ct=clnk&cd=8&gl=de
Wird der AG die Intranetseiten des BR zensieren und löschen, sollte der BR, um klare Verhältnisse zu schaffen, das Arbeitsgericht bemühen.
05.06.2008 um 12:02 Uhr
Wieder mal DANKE an die fleißigen HELFER! Ich denke, eure Infos sind "schlagkräftige" Argumente für unseren BR. Maria
10.06.2008 um 21:38 Uhr
Vielleicht noch ein Vorschlag, wir hatten ähnliches Problem, nur von uns wurde verlangt Aktualisierungen vorher anzumelden. Danach haben wir uns durch Betriebsratsbeschluß (Einstimmig) dazu entschlossen uns einen Webhoster zu suchen und ins Internet zu gehen. Die Seiten wurden mit Paßwort geschützt (ist zwar sehr aufwendig) und jedem Mitarbeiter wurde ein Benutzername u. Paßwort vergeben, auch den Chefs, ist jetzt 4 Wochen im Web, funzt super und noch keine Reaktion von oben. Allerdings sind dort auch nur Betriebsvereinbarungen, Bilder von Festen, Kontaktformular, Schwarzes Brett usw. drin, keine personenbezogene Details u. Einzelfallbeschlüße. Alles nach dem Motto, wo kein Kläger auch kein Rchter, zwar hart an der Legalität, aber die Rechtsprechung in solchen Fällen ist leider noch sehr unterschiedlich.
Gruß Hallodri 54
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