Erstellt am 23.02.2006 um 23:55 Uhr von w-j-l
Das ist nach meiner Beurteilung alles korrekt.
Erstellt am 23.02.2006 um 23:56 Uhr von otto
Hallo Benno!
Das habt Ihr Spitze gemacht. Toller Wahlvorstand. Hoffentlich ist Euer neu gewählter BR genau so engagiert wie Ihr.
Gruß otto
Erstellt am 24.02.2006 um 00:03 Uhr von Kölner
Ich zitiere mich mal aus einem Beitrag vom 16.01.06
Der-/Diejenige, die eine nachträgliche Stimmabgabe beantragt hat, darf dies entsprechend der festgesetzten "Nachfrist" tun. Für die eigentlichen Briefwähler bleibt alles wie gehabt. [..]
Meiner Meinung nach ist es ein Fehler, den allg. Abgabertermin der Briefwähler auf den 07.03. festzusetzen!
Erstellt am 24.02.2006 um 00:23 Uhr von w-j-l
@ Kölner
das sehe ich nicht so.
§35 macht keinen Unterschied zwischen AN die schriftliche bzw "nachträgliche " schriftliche Stimmabgabe beantragt haben. Dass im vereinfachten Verfahren die schriftliche Stimmabgabe auch nachträglich erfolgen können soll, liegt in den gegenüber dem Normalverfahren verkürzten Fristen begründet.
Soweit im §35 auf die entsprechende Anwendung der §§24,25 WO verwiesen wird, so bedeutet dies nach Kommentarmeinung, dass diese im Rahmen der "nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe" sinngemäß anzuwenden seien, also nicht absolut wie beim Normalverfahren.
Daher halte ich die Vorgehensweise bei Benno für absolut korrekt.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 24.02.2006 um 00:25 Uhr von Kölner
Gut, dann lese ich noch einmal...aber nicht mehr heute!