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5 Minuten verspätet die Vorschlagsliste eingereicht. Kann man noch was machen?

C
Clemens
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben am 14. März (einziger Wahltag) unsere BR-Wahl. Das Wahlausschreiben wurde im Laufe des 31. Januars ausgehängt. Die Frist zur Einreichung der Vorschlagsliste reichte bis zum 13. Februar um 17 Uhr.

Wir wollten auch eine Liste beim Wahlvorstand einreichen, leider war ein Kollege im Urlaub, so dass wir es nicht vor dem 13. Februar schaffen konnten. Besser gesagt: Wir haben es erst um 17.05 Uhr des 13. Februar geschafft, den Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu erreichen.

Der teilte uns nun die Ungültigkeit unserer Liste mit; es muss dazu angemerkt werden, dass er selbst Kandidat einer Liste ist.

Jedenfalls haben wir, da verspätet, natürlich schlechte Chancen. Aber nun ist uns aufgefallen, dass beim Wahltermin 14. März das Wahlausschreiben bereits am 30. Janaur hätte aufgehangen worden sein müssen. Denn der Tag des Aushanges des Wahlausschreibens zählt bei der Berechnung (spätenstens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe) nicht mit, oder?

Bei einem Aushang am 31. Janaur müsste die Einreichungsfrist bis zum 14. Februar dauern und der Wahltermin der 15. März sein.

Bitte um Hilfe, was mir jetzt machen können.

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Community-Antworten (8)

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DocPille

23.02.2006 um 16:22 Uhr

Wenn am 31. ausgehängt,ist der 14.02.der letzte Tag. Einzige Möglichkeit die ihr habt die Wahl innerhalb von 14 tagen nach bekanntgabe des wahlergebnisses anzufechten. Mindestens 3 AN müssen dies tun,allerdings beim Arbeitsgericht.

P
pippa

23.02.2006 um 16:25 Uhr

Habt Ihr den Wahlvorstand auf seinen Fehler aufmerksam gemacht bzw. sind die Wahlvorschläge schon bekannt gegeben worden?

C
Clemens

23.02.2006 um 16:33 Uhr

Nein, bisher habe wir noch nichts in irgendeine Richtung getan. Hätten wir den nrechtlich eine Möglichkeit, gibt es vergleichbare Fälle. Hätte nicht auch der AG eine Möglichkeit, die Wahl anzufechten? Ich denke mal, dann könnte ich mit unserem Wahlvorstand noch einmal sprechen, so dass unsere Vorschlagsliste doch zur Wahl zugelassen wird. Im Grunde fände ich es komisch, den BR rauszuklagen. Ich würde mich lieber jetzt einer fairen Wahl stellen.

Die Wahlvorschläge sind noch nicht ausgehängt, von daher wäre die von mir angedachte "Schmuh-Lösung" auch noch möglich.

P
pippa

23.02.2006 um 16:46 Uhr

Euer Wahlvorstand muß Euch doch die Einreichung mit Datum und Uhrzeit bestätigt haben. Daher würde ich den Wahlvorstand zunächst damit konfrontieren, daß die Frist im Wahlausschreiben falsch berechnet wurde und laut Wahlordnung Euere Liste rechtzeitig eingereicht wurde. Ich nehme doch nicht an, daß der Wahlvorstand sich derart blamieren möchte, indem die Wahl von denen auf Euerer Liste angefochten wird?

W
w-j-l

23.02.2006 um 17:40 Uhr

Wenn der Wahlvorstand offensichtliche Fehler bei der Erstellung des Wahlausschreibens macht, dann kann er die korrigieren, soweit sich dadurch keine Beeinrträchtigung der Wahlchancen ergibt.

In Eurem Falle war die Fristenberechnung falsch. Also würde ich so vorgehen wie pippa es vorschlägt.

Seltsam dabei ist, das die Mindestfrist bis zur Wahl korrekt berechnet zu sein scheint.

Gruesse w-j-l

V
Verunsichert

23.02.2006 um 18:30 Uhr

@ w-j-l

Was meintest Du mit Mindestfrist zur Wahl?

Die Wahl bei Clemens Firma ist am 14. März (Dienstag), also muss das Wahlausschreiben am 30. Januar (Montag) – spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe – aufgehängt werden, da der Tag des Aushanges nicht mitgerechnet wird.

Wenn das Wahlausschreiben jedoch - wie im beschriebenen Fall - am 31. Januar (Dienstag) ausgehängt wird, endet der reguläre Fristablauf für die Vorschlagslisten am 14. Janaur (Dienstag), also vor Ablauf von zwei Wochen, und die Wahl muss am 15. März (Mittwoch) stattfinden.

Habe ich das jetzt richtig erfasst?

N
Norden

23.02.2006 um 18:33 Uhr

Ich empfehle wieder einmal

http://www.betriebsratswahl.de/terminkalender/wahlkalender.php.

P.S. Wir hatten ein ähnliches Problem.

RI
Ramses II

23.02.2006 um 19:19 Uhr

Hierbei handelt es sich meines Erachtens nicht um einen "offensichtlichen" Fehler den der WV einfach korrigieren kann.

Die Wahl wird wohl in jedem Falle anfechtbar sein.

Vermutlich ist das Vernünftigste die "verspätete" Liste zuzulassen und den Mantel des Schweigens darüber zu breiten.

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