W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Nachrücker nicht geladen - was ist mit den gefassten Beschlüssen?

F
franz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, möchte euch fragen , wie man gegen einen br vorsitzenden vorgehen kann, wenn er verheimlicht das ein br mitglied ausgeschieden ist - seit ende januar. Der br der als nachrücker fungiert kandidiert auf einer konkurierenden liste des vorsitzenden und soll vermutlich deshalb nicht als nachrücker ernannt werden? sind unsere beschlüsse die wir seitdem im br gefasst haben gültig? der amtierenden br ist noch bis ende April im Amt.

3.25003

Community-Antworten (3)

P
Petrus

23.02.2006 um 14:34 Uhr

Da helfen wohl folgende §§ weiter: §25, §29 (2), §23 (1) BetrVG

  • Der "Nachrücker" ist nach dem Rücktritt eines anderen BR-Mitgliedes "automatisch" ordentliches Mitglied
  • Die Einladungen zu den BR-Sitzungen waren nicht ordnungsgemäß: Es wurden nicht alle ordentlichen Mitglieder, oder im Falle der Verhinderung ein Nachrücker, eingeladen. Ob die gefaßten Beschlüsse gültig sind, dürfte sehr fraglich sein.
  • Euer Vorsitzender verletzt seine gesetzlichen Pflichten, was zu seinem Ausschluß aus dem BR führen kann
F
franz

23.02.2006 um 15:02 Uhr

der ersatz br ist zur einer sitzung eingeladen worden, aber auf der anwesenheitsliste ist er als ersatz geführt worden, es sollte keine Bekanntmachung veröffentlich werden da es als wahlwerbung angesehen werden könnte ?

P
Petrus

23.02.2006 um 15:22 Uhr

Dann macht es halt jetzt bekannt, daß aus dem Nachrücker ein ordentliches Mitglied geworden ist, und daß der BRVors. dies bislang verheimlicht hat. Völlig wertungsfrei bekanntmachen. Dürfte als ziemliche "Anti-Werbung" für den Vorsitzenden bei den Mitarbeitern ankommen...

Ihre Antwort