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Wahlhelfer in Altersteilzeit - ist das zulässig?

A
Alex
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?

2.92102

Community-Antworten (2)

D
DocPille

23.02.2006 um 11:36 Uhr

Als Wahlhelfer können nur wahlberechtigte MA fungieren. Mitarbeiter in Altersteilzeit sind nicht wahlberechtigt.

F
Fayence

23.02.2006 um 16:13 Uhr

?????????????

Dürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?

14 Antworten - 909 mal gelesen Erstellt am 23.02.2006 - 09:56 von Alex

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