Betriebsvereinbarung Pflegesoftware - Wie sieht es mit Mitbestimmungsrechten aus?
Hallo, bei uns im Betrieb soll eine Pflegesoftware eingeführt werden. Hat jemand hierzu schon eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen? Auf was sollte der BR zum Schutze der MA hier dringend achten? Wie sieht es mit Mitbestimmungsrechten aus? Was haben die Kollegen aus anderen Betrieben für Erfahrungen mit Einführung und Nutzung einer Pflegesoftware?
Ich bin auch für andere Hinweise zum Thema dankbar.
Community-Antworten (2)
23.02.2006 um 10:50 Uhr
Es kann m.E. bei einer solchen BV nie um eine einzelne Software gehen! Deswegen würde ich immer eine EDV-BV abschließen, die laufend aktualisiert werden muss. Es müsste dabei immer um den Umgang mit Software im Allgemeinen gehen: Wie und wann z.B. Leistungskontrollen, Anwesenheitskontrollen und die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausgestaltet sind.
01.03.2006 um 18:00 Uhr
Gibt es denn irgendwo Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema, die man sich eventuell mal durchlesen kann??
Unser Arbeitgeber drängt uns mit Zeitvorgaben.
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