W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss der Vorsitzende dem Betriebsrat einen Kostenbericht vorlegen?

G
graf
Jan 2018 bearbeitet

muss der br-vorsitzende die betriebsratskosten des vorjahres dem br-gremium offenlegen

3.10608

Community-Antworten (8)

K
Kölner

22.02.2006 um 20:08 Uhr

Was ist das denn für eine Frage? Worauf soll diese denn zielen? Das kann einen kostenbewussten BR doch nur am Rande bis gar nicht interessieren!

A
Abakus

23.02.2006 um 02:33 Uhr

Ich habe eine Zusatz-Gegenfrage:

Wieso sollte der BR-Vorsitzende einen anderen Kenntnisstand haben als der BR? Der BR-Vorsitzende handelt als solcher niemals im eigenen Namen, sondern nur als Vertreter des gesamten BR.

G
graf

23.02.2006 um 15:28 Uhr

an kölner, ich wollte eigentlich eine antwort und keine beurteilung. an abakus, danke. daran habe ich bei meiner frage nicht gedacht.

K
Kölner

23.02.2006 um 15:50 Uhr

Herr/Frau graf! So empfindlich? Willst Du noch weitere Fragen? Vielleicht die: "Habt Ihr denn Etatvorgaben als BR? - Daran würden sich eine ganze Menge weiterer Fragen anschließen.

G
graf

23.02.2006 um 17:05 Uhr

wir werden nicht budgetiert. die betonung liegt aber auf kostenbewußt. außerdem ist es kein guter stil eine frage mit einer gegenfrage zu beantworten.

K
Kölner

23.02.2006 um 17:39 Uhr

Über Stil, liebes Graf, sollten wir zwei in diesem Forum nun wirklich nicht streiten. "Kostenbewusst" ist schließlich der Begriff, den meiner einer in einer vorhergehenden Frage in Antwort Nummer 14538 eingebracht hat. Und Du musst doch nun wirklich zugeben, dass Deine Frage etwas "seltsam" anmutet, vor allem hinsichtlich der Frage, was in Eurem BR denn vorgeht. Egal! Ich frage dennoch mit schlechtem Stil noch einmal an dieser Stelle: Was will ein BR, was willst Du/Sie mit einer Antwort auf Deine Fragestellung erreichen? Die Kosten des BR eruiert eigentlich doch nur der AG, warum kann das Euer BRV wissen und warum hat er möglicherweise diese Zahlen? Der AG darf die Kosten ja in der Regel auch nicht veröffentlichen und schon gar nicht nicht umlegen (§ 40+41 BetrVG).

So schließt sich denn auch wieder der Kreis: Über Stil...sollten wir zwei in diesem Forum nicht streiten.

G
graf

23.02.2006 um 21:40 Uhr

ich sehe dieses forum nicht als streitforum an,deshalb will ich auch nicht streiten. da ich neu in diesem geschäft bin, dachte ich das man auf eine einfache frage eine einfache antwort bekommt. der grund spielt eigentlich keine rolle, liebes kölner, aber in einer der letzten sitzungen wurde der br- vorsitzende von einem br-mitglied dazu aufgefordert. was er aber ablehnte. die antwort von abakus hat mir schon etwas geholfen.

K
Kölner

23.02.2006 um 21:48 Uhr

Schade. Dann lassen wir es halt dabei. Ich bekomme keine Antwort und Du bist ja schon schlauer durch die Antwort von Abakus. Vielleicht zu Deiner Einschätzung, "dachte ich das man auf eine einfache frage eine einfache antwort bekommt", eine weitere Antwort: So einfach ist das ganze nicht!

Ihre Antwort