Erstellt am 10.05.2013 um 11:48 Uhr von gironimo
Selbst wenn der Passus gültig wäre - was er nicht ist - wäre er dennoch nicht gegenüber dem BR anzuwenden.
( http://arbeitsrecht123.de/Rechtsanwalt-Falkensee-Potsdam-Teltow-Velten-Berlin/schweigepflicht-im-arbeitsvertrag/ - eines von vielen Beispielen)
Auch könnte per Vertrag nicht das Recht ausgeschlossen werden, den BR in Anspruch zu nehmen.
Erstellt am 10.05.2013 um 20:23 Uhr von mitleserinnenn
Verschwiegenheitserklärung zum Gehalt unwirksam
von Hannoveraner-Anwalt.de für den Bereich Arbeitsrechtnicht mit Facebook verbundennicht mit Twitter verbundennicht mit Google+ verbundenEinstellungenIn vielen Arbeitsverträgen findet sich eine Klausel, dass der Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit hinsichtlich des vereinbarten Gehalts verpflichtet ist. Die Unternehmen möchten damit Unfrieden in der Firma bei unterschiedlichen Lohnhöhen vermeiden. Eine Arbeitnehmerin wollte aber eine erhaltene Abmahnung, die sie wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheit erhalten hatte, nicht hinnehmen und klagte. Mit Erfolg! Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern gab ihr Recht (Az. 2 Sa 237/09) und ordnete die Löschung der Abmahnung aus der Personalakte an. Derartige Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen seien unwirksam, da Arbeitnehmer das Recht auf gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit hätten und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden muss, diesen Vergleich anzustellen. ........ http://www.hannoveraner-anwalt.de/artikel/verschwiegenheitserklaerung-zum-gehalt-unwirksam__712.html. ....... und. ...... http://www.e-recht24.de/news/arbeitsrecht/6594-arbeitsrecht-verschwiegenheitsklausel-zur-gehaltshoehe-kann-unwirksam-sein.html