Fehlverhalten von WV - welche Vorschriften greifen dann?
-
Kann mir jemand den § nennen, daß ein WV einen Kollegen, der sich nach Abgabefrist der Wahlvorschläge aus einer Liste streichen lassen will, nicht streichen darf, der WV also diese Liste nicht verändern darf. Ist bei uns geschehen.
-
Kann mir jemand denn § nennen, dass eine Liste ungültig wird, sobald sich noch Bewerber dazuschreiben, obwohl die Liste durch Stützunterschriften schon vollständig war. Ist bei uns ein paar Minuten vor Abgabeschluss noch geschehen.
Wir sind ein Betrieb zwischen 51 und 100 Mitarbeiter.
Danke für die Hilfe. Alexandra
Community-Antworten (7)
22.02.2006 um 13:51 Uhr
Zu 1. und 2.:
Das steht nicht im Text der §8 WO, aber in der Kommentierung dazu. Es ist erläutert, dass die im §8 genannten Gründe nicht abschließend sind. Es ist weiter ausgeführt, dass z.B. matrerielle Änderungen des Wahlvorschlags (der Liste) zu deren Ungültigkeit führen können.
Nach welchem Wahlverfahren wählt ihr? Regulär oder vereinfacht?
Gruesse w-j-l
22.02.2006 um 13:53 Uhr
Die Antwort zu 2. findest du im "FITTING" 22. Auflage §14 Rn 54!
22.02.2006 um 13:56 Uhr
Hallo Alexandra!
Zum ersten Punkt steht was im Fitting, 22. Auflage, zu § 14 BetrVG (Wahlvorschriften) (Rn. 56): "Ist ein ArbN mit seiner Zustimmung als Wahlbewerber in eine Vorschlagsliste aufgenommen worden, so kann er - abgesehen im Falle einer Doppelkandidatur - seine Bewerbung nicht mehr zurückziehen, da dies eine materielle Änderung des Wahlvorschlags, die nur mit Zustimmung aller Unterzeichner erfolgen kann, bedeuten würde."
Und das bezieht sich wohlgemerkt auf Streichungen innerhalb der Abgabefrist! Nach Ablauf der Frist geht da garnichts mehr, denn wo will man dann die Grenze ziehen? Im schlimmsten Fall Streichung von jedem einzelnen Stimmzettel? Logisch oder? Der Wahlvorschlag nimmt so wie er abgegeben wurde an der Wahl teil und es steht jedem gewählten Kandidaten anschliessend frei, die Wahl nicht anzunehmen.
Und zu Deiner zweiten Frage: Ebenfalls im Kommentar zu § 14 BetrVG (Rn. 54) steht folgendes: "Der Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller, die ihn unterzeichnet haben. Eine ohne Einverständnis der UNterzeichner vorgenommene Änderung des Wahlvorschlags macht diesen ungültig (vgl. BAG 15.12.72 AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf DB 82, 1628)"
22.02.2006 um 14:29 Uhr
Danke Olaf0412! Ich war nur zu faul alles abzuschreiben! ´N bischen Arbeit muss auch sein ;-)
22.02.2006 um 14:32 Uhr
Danke für die prompten Antworten. Hallo w-j-l, wir haben reguläre Wahl. Gestern 9.00 Uhr war Anmelde/Bewerbungsschluss und eine Kollege, der danach festgestellt hat, daß er nun doch nicht mehr kandidieren will, hat sich von einer Liste mit vier Kollegen, auf der er an erster Stelle stand, vom Wahlvorstand streichen lassen. Ist das zulässig? Der Wahlvorstand hat damit ja eine eingereichte Liste verändert. Falls das zulässig ist, rückt dann der zweite Bewerber auf Platz 1 usw. vor? Gruß Alexandra
22.02.2006 um 14:38 Uhr
Deinen Ausführungen zu Folge ist die Wahl somit anfechtbar, da der Wahlvorstand rechtswidrig den Wahlvorschlag verändert hat. Denn wie oben beschrieben reichen den Wahlvorschlag nicht die Kandidaten sondern die Unterstützer den Wahlvorschlag ein!
22.02.2006 um 14:44 Uhr
Wenn er nicht parallel auf einer anderen Liste ebenfalls kandidiert hat, darf der Wahlvorstand ihn nicht streichen! Das hört sich zwar unlogisch an, dass nu eine Wahl passiert, wo offenbar vorher schon klar ist, dass wer nicht will. ist aber so. Im Endergebnis wären dann dann bei Personenwahl alle Stimmen für ihn bedeutungslos, bei Listenwahl rückt der erste Ersatzmitglied-Kandidat - möglicherweise aus einer anderen Liste - nach.
Verwandte Themen
Vertrauensbruch gegenüber Mitarbeiter
ÄlterHallo, ich habe folgenden Fall. Ein Betriebsratsmitglied (Position: Assistent der Bereichsleitung) hat von einem Mitarbeiter (Position: Leitung Projektmanagement), welche ihm für kürzere Zeit übe
Vorgehensweise bei wiederholter Minderleistung bzw. Fehlverhalten mit folgenden Qualitätseinbußen im Endprodukt / Schusseligkeitsfehlern
ÄlterHallo zusammen, wenn ein MA mehrfach eine Minderleistung erbringt bzw. wenn aufgrund einer Arbeitsanweisung die nicht durchgeführt wird, am Endprodukt ein Qualitätsmängel entsteht, sollte man was t
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Protokolle - welche Vorschriften muss der BR dazu beachten?
ÄlterWelche Protokolle sollte/muss der Betriebsrat erstellen, beginnend mit seiner Wahl? Welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Welche Informationspflichten gibt es hinsichtlich der Br.Wahl
Antrag auf Kündigung eines MA durch den BR?
ÄlterHallo Forum, ein Kollege (A) hat aufgrund eines angeblichen Fehlverhaltens die fristlose Kündigung erhalten (Chef hat lange darauf gewartet!!). Grund hierfür war die Aussage eines anderen Kollegen