Erstellt am 22.02.2006 um 12:37 Uhr von Frank B.
Dies sollte man schon tun. "Zwingend" notwendig ist es nicht. Wenn die Mehrheit mit der Arbeit des Schriftführers nicht zufrieden ist, kann sie ihn auch mit 2/3 Mehrheit abwählen.
Was aber Fragen aufwirft, ist die Formulierung (von den "Verlierern")!
Dies ist ein Zeichen von Uneinigkeit und wenn ihr zu Beginn schon einen Kleinkrieg führt ist dies der BR- Arbeit nicht zuträglich.
Erstellt am 22.02.2006 um 12:40 Uhr von Ichweißwas
Hallo Evathi,
laut § 40 BetrVG muß Euch der AG auch Büropersonal zur Verfügung stellen.
Ichweißwas
Erstellt am 22.02.2006 um 17:53 Uhr von rainerzwo
Ich glaube es ist dem Gesetz vollkommen egal. Wichtig ist, dass es für jede Sitzung einen Schriftführer gibt, dass dieser/diese gemeinsam bestimmt ist damit Beschlüsse in Schriftform zu den Akten genommen werden können (und nachher eingesehen werden können für Einsprüche usw.).