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Schritführer - muss der für vier Jahre gewählt werden?

E
Evathi
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben zu ersten mal einen BR gewählt. Bei der konstituierenden Sitzung wurde ( von den " Verlierern " ) gefordert auch den Schriftführer für die gesamte Amtszeit zu wählen. Frage: ist es überhaubt zwingend notwendig einen Schriftführer zu Wählen und hat dieser dann 4 Jahre lang das Protokoll zu führen? evathi

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

22.02.2006 um 13:37 Uhr

Dies sollte man schon tun. "Zwingend" notwendig ist es nicht. Wenn die Mehrheit mit der Arbeit des Schriftführers nicht zufrieden ist, kann sie ihn auch mit 2/3 Mehrheit abwählen.

Was aber Fragen aufwirft, ist die Formulierung (von den "Verlierern")! Dies ist ein Zeichen von Uneinigkeit und wenn ihr zu Beginn schon einen Kleinkrieg führt ist dies der BR- Arbeit nicht zuträglich.

I
Ichweißwas

22.02.2006 um 13:40 Uhr

Hallo Evathi,

laut § 40 BetrVG muß Euch der AG auch Büropersonal zur Verfügung stellen.

Ichweißwas

R
rainerzwo

22.02.2006 um 18:53 Uhr

Ich glaube es ist dem Gesetz vollkommen egal. Wichtig ist, dass es für jede Sitzung einen Schriftführer gibt, dass dieser/diese gemeinsam bestimmt ist damit Beschlüsse in Schriftform zu den Akten genommen werden können (und nachher eingesehen werden können für Einsprüche usw.).

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