Teilzeitarbeit während Elternzeit - ist das eine Vertragsänderung?
Eine Mitarbeiterin arbeitet während der Elternzeit Teilzeit. Sind die mit ihr individuell vereinbarten Regelungen zur Teilzeit eine Vertragsänderung? Hat der BR hier Mitbestimmungrecht?
Community-Antworten (1)
22.02.2006 um 16:36 Uhr
Der eigentliche Arbeitsvertrag ruht während der Elternzeit. Die Teilzeittätigkeit ist eine separate zusätzliche vertragliche Vereinbarung, bei der der BR auf üblicher Weise zu beteiligen ist (§99BetrVG).
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