Nachdem sich 4 Kandidaten aus einer Voschlagsliste mit 17 Namen haben streichen lassen und eine zweite Vorschlagsliste mit nur 13 Namen eingereicht haben, stellen sich jetzt folgende Fragen:
1. Kann die BR-Wahl durchgeführt werden, obwohl auf keiner der beiden Liste jetzt die Mindestanzahl (16) Kandidaten sind?
2. Oder ist die nur die neue Liste ungültig, die erste hatte ja ursprünglich ausreichend Namen?