Erstellt am 08.03.2010 um 15:10 Uhr von rolfo
Eine Liste mit 3 Stützunterschriften genügt
Erstellt am 08.03.2010 um 15:19 Uhr von Paraguay
Hallo, ist es denn aber nicht so dass man mit der Stützunterschrift nur einen Kanditaten unterstützen darf? (vereinfachtes Wahlverfahren, Persönlichkeitswahl)
Aber es könnten auch mehrere Wahlvorschläge mit je einer Person eingereicht werden?
Der Betriebsrat erstellt dann aus den gültigen Vorschlägen eine Liste der zur Wahl stehenden Personen?
Erstellt am 08.03.2010 um 15:29 Uhr von Tanzbär
***Der Betriebsrat erstellt dann aus den gültigen Vorschlägen eine Liste der zur Wahl stehenden Personen?***
Nein, das macht der Wahlvorstand.
Erstellt am 08.03.2010 um 15:35 Uhr von Paraguay
Ich fasse zusammen:
Beim vereinfachten Wahlverfahren kommt es stets zu einer Persönlichkeitswahl.
Es werden Wahlvorschläge (einer oder mehrere) eingereicht auf denen eine oder mehrere Personen stehen können.
Jeder Wahlvorschlag muss drei Stützunterschriften haben.
Die Stützunterschriften gelten für alle auf der Liste befindlichen Personen.
Aus den gültigen Vorschlägen erstellt der Wahlvorstand dann die Liste der zu wählenden Personen.
Kann man das jetzt so stehen lassen? Danke!
Erstellt am 08.03.2010 um 15:40 Uhr von rolfo
Erstellt am 08.03.2010 um 15:48 Uhr von Paraguay
Super, Danke. Dann ist meine Frage beantwortet.
Da muss ich jetzt nur ein neues Formular für die Stützunterschriften organisieren.
Auf meinem steht, dass ein "Unterschreibender" nur für einen Kanditaten unterschreiben darf. Das ist ja dann irgendwie unglücklich formuliert. Grüße!
Erstellt am 08.03.2010 um 17:03 Uhr von Petrus
Da muss wohl die WAF Formular 215b DRINGEND überarbeiten...