Erstellt am 03.06.2006 um 15:20 Uhr von DiDre
Sepper, wenn dein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und du nicht in der Gewerkschaft bist, fürchte ich nicht.
Lies mal das hier:
Bundesarbeitsgericht
Kein gesetzlicher Zuschlag für Sonntagsarbeit
(dpa) Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit auch in der dritten Instanz die Klage eines Tankwarts aus Sachsen-Anhalt zurück. Allerdings sei für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ein «Ersatzruhetag» zu gewähren. Für Nachtarbeit an Sonn- oder Feiertagen könne jedoch ein Zuschlag verlangt werden. (Aktenzeichen: 5 AZR 97/05) - Aus gewerkschaftlicher Sicht sicherlich wieder ein Beleg, welche Bedeutung tarifvertragliche Regelungen haben.