Muß man Schichtzulagen zahlen?
Arbeite seit 3 Monaten in einem Holzbetrieb. Wir arbeiten vierer Schicht. Neuerdings arbeiten wir auch Sonntags-und Feiertags. Laut AG muß er so sagt er keine Schichtzulagen zahlen das betrifft Nachts-und Spätschicht unter der Woche und Sonn-und Feiertags. Meine Frage stimmt das?
Community-Antworten (1)
03.06.2006 um 17:20 Uhr
Sepper, wenn dein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und du nicht in der Gewerkschaft bist, fürchte ich nicht. Lies mal das hier:
Bundesarbeitsgericht Kein gesetzlicher Zuschlag für Sonntagsarbeit (dpa) Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit auch in der dritten Instanz die Klage eines Tankwarts aus Sachsen-Anhalt zurück. Allerdings sei für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ein «Ersatzruhetag» zu gewähren. Für Nachtarbeit an Sonn- oder Feiertagen könne jedoch ein Zuschlag verlangt werden. (Aktenzeichen: 5 AZR 97/05) - Aus gewerkschaftlicher Sicht sicherlich wieder ein Beleg, welche Bedeutung tarifvertragliche Regelungen haben.
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