Vorbereitung der Briefwahl - wie müssen diese Unterlagen zugestellt werden?
Darf ich als Wahlvorstand, einem Kollegen der ende der woche in Urlaub geht und weg fährt die Briefwahlunterlagen auch persönlich übergeben. Und was habe ich eventuell zu beachten
Community-Antworten (3)
21.02.2006 um 13:26 Uhr
Ja sicher, auch wenn´s bürokratisch klingt, lass dir die Anforderung der Briefwahlunterlagen schriftlich bestätigen. Vordrucke sind in den meisten Softwares enthalten. Mit dem Vordruck kann man dann am Wahltag den Wähler auf der Wählerliste kenntlich machen.
21.02.2006 um 13:27 Uhr
Antwort gilt sofern du Vorsitzender bist!
Ansonsten den Kollegen zum Vorsitzenden schicken.
21.02.2006 um 13:28 Uhr
Natürlich darfst Du das.
Du solltest in jedem Falle beachten, dass der Kollege einen freien (freigestempelten) Rückumschlag erhhält, falls er den Wahlumschlag nicht mir der betrieblichen Hauspost wieder zurücksenden kann.
Gruesse w-j-l
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