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Eingruppierung in Stellenausschreibung - kann davon im Arbeitsvertrag abgewichen werden?

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Rolli
Jan 2018 bearbeitet

hallo allerseits,

ist die Angabe einer eingruppierung in der stellenausschreibung verbindlich oder kann in dem arbeitsvertrag davon nach unten abgewichen werden? das ganze dann mit der auskunft ' oh da ist uns ein fehler bei der ausschreibung passiert.'

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Community-Antworten (4)

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Werner

21.02.2006 um 12:01 Uhr

Hallo Rolli, verbindlich ist der Arbeitsvertrag. Was sagt denn Euer BR?

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Rolli

21.02.2006 um 12:08 Uhr

Ich bin unser BR!

FB
Frank B.

21.02.2006 um 14:08 Uhr

Leider auch bei uns passiert, in der Ausschreibung stand E07 und bekommen hat er E06, steht so im Arbeitsvertrag.

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Werner

21.02.2006 um 14:21 Uhr

Und Rolli, was sagst Du dazu? Du hast doch auch eine Personalanforderung bekommen, oder? Was stand in der PA unter Eingruppierung? Was sagt der TV zu der Tätigkeit? wenn einer gilt. Wie sind vergleichbare Tätigkeiten Vergütet? Es ist von hieraus schwer zu beantworten, weil man die genauen Hintergründe (Details) nicht kennt.

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