Mehrheitliche Übernahme einer Firma ohne Tarifbindung - welche Folgen hat das für die Tarifbindung des übernehmenden/übernommenen Betriebes?
Hallo, Wir haben eine mehrheitliche Übernahme einer branchenfremden Firma die nicht im Arbeitgeberverband ist und einen völlig anderen Tarif hat als wir. Ist es möglich dass diese Firma unsere tariflichen Bestandteile wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch etc. ohne weiteres streichen kann und eventuell Lohnkürzungen anstehen?
Community-Antworten (5)
20.02.2006 um 16:09 Uhr
Moins!
Ich weiss es zwar auch nicht ganz genau aber schau mal im BGB nach unter § 613 a ist zumindest die Übernahme des Personals geregelt. Vielleicht auch noch mehr?
Gruss Benno
20.02.2006 um 17:27 Uhr
Moins!
Ich weiss es zwar auch nicht ganz genau aber schau mal im BGB nach unter § 613 a ist zumindest die Übernahme des Personals geregelt. Vielleicht auch noch mehr?
Gruss Benno
20.02.2006 um 21:07 Uhr
Besteht denn überhaupt Tarifbindung oder wurde nur die Anwendung des Tarifs vereinbart? Welcher Gewerkschaft gehören die AN an? Was wurde vertraglich vereinbart?
21.02.2006 um 09:32 Uhr
Im übernommenen Betrieb besteht Tarifbindung, IG-Metall Handerk. Die vertraglichen Vereinbarungen mit der neuen Firma sind uns nicht bekannt.
21.02.2006 um 18:22 Uhr
amadeus,
bloss nicht zu viel Details verraten!
Möglicherweise wirkt der TV nach.
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