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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrheitliche Übernahme einer Firma ohne Tarifbindung - welche Folgen hat das für die Tarifbindung des übernehmenden/übernommenen Betriebes?

A
amadeus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wir haben eine mehrheitliche Übernahme einer branchenfremden Firma die nicht im Arbeitgeberverband ist und einen völlig anderen Tarif hat als wir. Ist es möglich dass diese Firma unsere tariflichen Bestandteile wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch etc. ohne weiteres streichen kann und eventuell Lohnkürzungen anstehen?

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Community-Antworten (5)

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Benno_BRB

20.02.2006 um 16:09 Uhr

Moins!

Ich weiss es zwar auch nicht ganz genau aber schau mal im BGB nach unter § 613 a ist zumindest die Übernahme des Personals geregelt. Vielleicht auch noch mehr?

Gruss Benno

B
Benno_BRB

20.02.2006 um 17:27 Uhr

Moins!

Ich weiss es zwar auch nicht ganz genau aber schau mal im BGB nach unter § 613 a ist zumindest die Übernahme des Personals geregelt. Vielleicht auch noch mehr?

Gruss Benno

RI
Ramses II

20.02.2006 um 21:07 Uhr

Besteht denn überhaupt Tarifbindung oder wurde nur die Anwendung des Tarifs vereinbart? Welcher Gewerkschaft gehören die AN an? Was wurde vertraglich vereinbart?

A
amadeus

21.02.2006 um 09:32 Uhr

Im übernommenen Betrieb besteht Tarifbindung, IG-Metall Handerk. Die vertraglichen Vereinbarungen mit der neuen Firma sind uns nicht bekannt.

RI
Ramses II

21.02.2006 um 18:22 Uhr

amadeus,

bloss nicht zu viel Details verraten!

Möglicherweise wirkt der TV nach.

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