Erstellt am 19.02.2006 um 11:22 Uhr von Norden
Außendienstler kommen doch in die Firmen? Oder sind es Heimarbeiter?
Wir haben die Elternzeitler telefonisch darüber informiert, dass wir als Wahlvorstand die BR-Wahl mit Aushang des Wahlausschreibens eingeleitet haben und dass sie in der Wählerliste stehen und deshalb wählen bzw. auch gewählt werden dürfen.
Was soll heißen, wie sollen/können Stützunterschriften erfolgen - das ist nicht Aufgabe des Wahlvorstandes sondern des Listenführers. Benötigt/Will er Außendienstler/Elternzeitler haben, dann fährt er hin, trifft sich mit ihnen zum Kaffee in der Stadt oder lässt sie vorbeikommen (Elternzeit ist keine Krankheit, die einen ans Bett fesselt - ich bin immer froh, wenn Väter oder Mütter mit ihrem Nachwuchs mal bei uns vorbeischauen, das stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl).
Erstellt am 19.02.2006 um 11:43 Uhr von Fayence
Hallo Einer für Alle,
sind dem Wahlvorstand die Wahlberechtigten bekannt, die sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb aufhalten können, sind die Wahlunterlagen unaufgefordert zuzusenden. Siehe §24 Wahlordnung (Schriftliche Stimmabgabe).
Da Stützunterschriften nicht zwingend durch Wahlberechtigte abgegeben werden müssen, ist dieses "Problem" wohl eher zweitrangig zu sehen. Hier muss der Listenführer beurteilen, ob und wie er eine Stützunterschrift der "Abwesenden" einholen kann, falls überhaupt erforderlich.
Erstellt am 19.02.2006 um 17:18 Uhr von Einer Für Alle
Zuers einmal danke für die Infomationen.
Für uns ist die Wahl noch Neuland.
Wenn ich euch recht verstehe, besteht keine Notwendigkeit, die Wählerliste aller Wahlberechtigten zu versenden. Eine Mitteilung reicht also aus.
Dass wir die gültige Wahlvorschlagsliste/Wahlunterlagen an die Mitarbeiter verschicken, die nicht zum Wahltermin erscheinen können und per Briefwahl
wählen, ist auch klar.
Bei unserem Außendienst ist es so, dass der größte Teil auf die BRD verteilt ist und von zuhause aus die Kunden für das jeweilige Gebiet betreut.
Sie sind daher recht selten in unserem Unternehmen.
Gruß
Frank
Erstellt am 19.02.2006 um 19:51 Uhr von Fayence
Hallo Frank,
die Wählerliste muss nicht versandt werden.
Ergänzend können Wahlausschreiben & Wählerliste mittels der IuK Technik (Informations- und Kommunikationstechnik) im Betrieb bekannt gemacht werden. Siehe Wahlordnung §§ 3.4 Abs.4.
Gruß
Fayence