AG treibt uns systematisch in die Minusstunden unter Verstoß gegen die bestehende BV - was tun im tariflosen Betrieb?
Hallo, kürzlich wurde unsere wöchentlichen Arbeitsstunden von 37,5 auf 40 Std. erhöht ( Tarifloser Betrieb). Unsere täglichen Arbeitszeiten werden aber nicht verändert. Somit werden wir systematisch in die Minusstunden getrieben. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist: Unser AG möchte uns bei Bedarf "rekrutieren" sprich er will je nach Bedarf uns länger arbeiten lassen. Gibts ein Gesetz, wonach der AN ein Recht auf die in der BV festgelegten wöchentlichen Arbeitsstunden hat. Wir arbeiten im Einzelhandelsbetrieb
Community-Antworten (12)
17.02.2006 um 08:01 Uhr
Wie wurden Eure wöchentlichen Arbeitsstunden denn erhöht? Per BV? Per Arbeitsvertrag?
17.02.2006 um 09:51 Uhr
Es gab einen Änderungsvertrag. Keine BV wie oben geschrieben. Gruß Rufus
17.02.2006 um 10:11 Uhr
Habt Ihr Euren Betriebsrat schon darauf hingewiesen bzw. bist Du selber im BR? Der Betriebsrat hat nämlich ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten inklusive der Pausen. Der BR sollte hier den Arbeitgeber zu Verhandlungen auffordern, damit die Arbeitszeiten (Beginn und Ende) neu festgelegt werden. Um die fehlenden Stunden vergütet zu bekommen, müßten die Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft anbieten, was aber schwierig ist, wenn bei Euch die bisherigen Anfangs- und Endzeiten weiter gelten
17.02.2006 um 10:18 Uhr
Ich kann gemäß einer BV oder eines TV (der TVöD macht es möglich!) oder eine arbeitsvertraglichen Absprache einen AN in Minusstunden treiben. Das kann ja auch sinnig sein. Die Frage ist, WANN dies geschieht und wie rechtzeitig dies erklärt wird. Da ist die Anfangs- und Endzeit der Arbeit und vor allem die Lage der Pausen sekundär. Da greift auch kein Annahmeverzug gemäß BGB!
17.02.2006 um 11:56 Uhr
Hallo Rufus! Änderungsvertrag? Es kann nur eine Änderungskündigung geben!! Wenn der Arbeitsvertrag 37,5 Std. aufweist, und keine Öfnungsklausel beinhaltet, kann der AG nur einen anderen Arbeitsvertrag anbieten, sprich er muss den alten Arbeitsvertrag erst kündigen. Der BR ist vor jeder Kündigung (auch Änderungskündigung) anzuhören. Der BR ist auch vor jeder Einstellung zu unterrichten. Ist dies nicht passiert, ist der AG ohne Eure Zustimmung im nicht berechtigt dies von den AN zu fordern!
17.02.2006 um 12:17 Uhr
Oh mein Gott... Einzelvertraglich kann ich fast alles regeln. Wir sind im INDIVIDUALRECHT. Ich kann auch jederzeit einen neuen AV unterschreiben. Damit verliert dann der andere seine Gültigkeit! Eine Öffnungsklausel - eine sog. dispositives Recht - hat tatsächlich wenig mit einem AV zu tun, eher schon mit TV's oder BV's und Gesetzen. Es handelt sich auch nicht um eine Einstellung! Law, ich empfehle Dir § 105 GewO. Auch die "Dienstvertrags§§ im BGB" würde ich Dir gerne wärmstens ans Herz legen. Ggf. auch noch Schulungen zum individuellen Arbeitsrecht und etwas zum kollektiven Arbeitsrecht. Unbedingt ist eine verbessere Lektüre der §§ 99 und 100 BetrVG einzufordern.
17.02.2006 um 12:59 Uhr
Dann hatten wir in unserer Angelegenheit die der von Rufus zum verwechseln ähnelt , ja richtig Glück, dass die Arbeitrichterin die genauso zu unseren Gunsten entschieden hat, genauso wenig Ahnung hatte! ;o))
17.02.2006 um 13:01 Uhr
Wohl wahr!
17.02.2006 um 13:59 Uhr
Haltet Euch man Schön an Kölner,
der steht auf der Gehaltsliste von WAF und weiss schon wofür er bezahlt wird. Ansonsten geht zu einem echten Anwalt, der hat erstens Ahnung und zweitens eine Legitimation eine Rechtsberatung durchzuführen. Sollte ich vielleicht auch lieber ein Seminar besuchen? Melde ich mich dann bei Kölner???
Lieber nicht, sonst verliere ich auch den Blick für die Praxis!
17.02.2006 um 15:07 Uhr
Gut, dass man in der Praxis das Recht nicht gebrauchen kann!
Law and order, Justus der Gerechte...Synonyme, die nicht sehr realistisch sind.
Ich würde dennoch gerne diskutieren, was Ihr/Du denn gegen meine Aussagen einzuwenden habt. Wo läge nach Deiner/Eurer Ansicht der Haken? Was wird mit der freiwilligen Unterschrift unter einem neuen AV denn bewirkt (scon mal was von Willenserklärung gehört?)?
17.02.2006 um 18:05 Uhr
Ich hab jetzt noch mal genau nachgeschaut. Es wurde eine Vereinbahrung zwischen dem Unternehmen und jedem AN geschlossen. Hätte mich schon früher gemeldet, hatte aber keine Zeit. Gruß Rufus
17.02.2006 um 20:25 Uhr
Hi,
was haben denn die Nicknames damit zu tun?
Jeder Dienstvertrag kommt mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Änderungsverträge sind nach BAG Rechtsprechung eine erneute Arbeitgeberentscheidung, die einen "einseitigen Vertragsänderungsbestand" aufzeigen. Was ich Rufus eigentlich nahe legen wollte, dass es bei einer so tiefen Materie und in der Annahme, dass der AG hier mit Sicherheit auch juristischen Beistand hat, es nur empfehlenswert wäre, sich als Betriebsrat einen externen Sachverständigen (Anwalt) zu besorgen. Einfach bei einem Fachanwalt anrufen, den Rest erledigt der! Ist doch besser als Roulette zu spielen wie die Herren oder Damen von Law & Order! Hier herrscht dann die sogenannte Waffengleichheit! Gell, Kölner?
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