Erstellt am 17.02.2006 um 10:44 Uhr von Kölner
Erfahrung: Ja.
Aber: Man muss sich schon im Klaren darüber sein, was man mit der Abmahnung erreichen will. Zuviele (inflationäre) oder unklare Abmahnungen werden auf jeden Fall die Wirkung verlieren. Wenn Ihr auf eine zukünftige Besserung des AG wert legt und ihm damit sozusagen eine "gelbe Karte" zeigen wollt bevor es z.B. vor Gericht geht, dann kann so etwas ganz hilfreich sein.
Es kann sein, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit fortan ein "wenig" leiden könnte. Wenn der AG keine/wenig Ahnung hat, wird er vielleicht auch rasen und toben.
Es ist auf jeden Fall sinnig - analog den Abmahnungen durch den AG - sich an Formvorgaben zu halten, damit einem nicht auch noch Dummheit oder Ahnungslosigkeit vorgeworfen werden kann.