Erstellt am 17.02.2006 um 00:32 Uhr von otto
Guten Abend Regina,
Ihre BV gibt offensichtlich nur die gesetzliche Regelung wieder: Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Wenn sich Mitarbeiter/innen nicht daran halten, gilt grundsätzlich: Der Urlaubsanspruch verfällt.
Sie sprechen von der "obersten Führungsriege"! Wenn das z.B. leitende Angestellte sein sollten, gilt die BV für sie nicht.
Außerdem gilt: Der Arbeitgeber kann natürlich großzügiger sein als es Gesetz, Tarifvertrag oder BV vorschreiben. Sein Problem wird dann nur sein - und das könnte für den BR wichtig werden -: Wenn er bei einem Teil der Mitarbeiter/innen so großzügig ist, wird er sich fragen lassen müssen, warum er bei den anderen nicht ebenso generös agiert.
Da würde ich als BR ansetzen.
Gruß otto
P.S.: "Zwangsurlaub" in der von Ihnen beschriebenen Form gibt es nicht.