Frage zum Thema Urlaubsanspruch: Laut Betriebsvereinbarung muss bei uns der Jahresurlaub bis Jahresende genommen werden. Nur halten sich einige Mitglieder der obersten Führungsriege nicht daran und haben nun entsprechende Überhänge an Alt-Urlaub, die sie in absehbarer Zeit auch nicht nehmen werden.
Wie geht man damit um, damit sich nicht noch mehr Urlaub aufbaut? Kann man diese Mitarbeiter "zwangsverurlauben"? Muss der BR dazu gefragt werden? Vielen Dank für Eure Hilfe, Regina