Auskunftsanspruch des BR gegenüber Unternehmensleitung - gbt es außerhalb von § 111 und § 106 noch eine Anspruchsgrundlage?
Gibt es außerhalb des § 111 und § 106 BetrVG eine Anspruchsgrundlage, mit der ein "normaler" Betriebsrat Auskünfte von dem herrschenden Unternehmen (z.B. Umsatzlage etc.) verlangen kann? (Europäischer Bezug ist nicht gegeben)
Community-Antworten (1)
17.02.2006 um 01:02 Uhr
Hallo nine, ich kenne keinen anderen direkten Rechtsanspruch. Es gibt aber Vorschriften, z.B. § 92a BetrVG, aus denen man einen solchen - indirekten - Anspruch herleiten könnte. Nach meiner Kenntnis gibt es aber keine Rechtsprechung zu diesem sehr komplizierten Problem. Wahrscheinlich hat es auch noch kein BR mit aller Konsequenz versucht. Wenn Ihr BR mutig und konsequent ist, könnte er in einem Musterverfahren für viele BR Pionierarbeit leisten. Ich stehe - in einer ganz anderen Angelegenheit - kurz davor, einen Prozess zu beginnen, der uns wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung wahrscheinlich bis zum BAG führen wird. Die W.A.F. hat mir - auch finanzielle - Unterstützung zugesagt. Vielleicht wäre das auch für Sie ein Ansatzpunkt. Dazu müsste man aber noch viel mehr Details wissen. Gruß otto
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