Altersteilzeitvertrag rückgängig machen?
Kann ein Altersteilzeitvertrag, der bereits seit Jahren unterschrieben ist, wieder rückgängig gemacht werden? Falls ja - steht dem Betriebsrat gegenüber der Unternehmensleitung vorher ein Beratungsrecht zu? Ich bin der Meinung, dass das nicht geht, weiß aber nicht, wie ich es begründen kann. Sollte es trotzdem gehen, kann dann der Betriebsrat von der Unternehmensleitung verlangen, dass ein anderer Kollege dafür in Altersteilzeit gehen kann. Der Altersteilzeitvertrag müßte dann allerdings zurückdatiert werden. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (1)
07.03.2007 um 16:38 Uhr
Das ATZ-Verhältnis betrifft zunächst einmal nur die individualrechtliche Seite. Das kann im Einvernehmen mit dem AN rückabgewickelt werden. Wenn der AN sich das Kündigungsrecht vorbehalten hat ist auch ein Kündigung ggf. möglich.
Wenn es eine BV oder TV gibt der bestimmte Prozentwerte vorsehen so könnte evtl eine Verpflichtung bestehen einen MA nachrücken zu lassen. Aber bitte beachten die Förderungsmöglichkeiten durch Arbeitsagentur haben sich verändert
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