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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kostenaufstellung BR-Wahl - hat ein einzelnes BR-Mitglied daruf ein Anrecht?

A
Aloysius
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe ich als einzelnes Betriebsratsmitglied der Minderheitsfraktion, ein Recht darauf, eine detaillierte Aufstellung aller mit der Betriebsratswahl 2006 in zusammenhangstehenden Kosten zu erhalten. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Betriebsrat ist es nicht wahrscheinlich einen Beschluß des Betriebsrates herbeizuführen, diese Aufstellung beim Arbeitgeber einzufordern.

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Community-Antworten (3)

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merlin

20.03.2006 um 10:10 Uhr

Wozu willst Du denn wissen, was die BR-Wahl gekostet hat? Ich denke, auch mit einem Beschluss des BR könnt Ihr hier nix vom Arbeitgeber fordern

A
angelo

20.03.2006 um 10:51 Uhr

Hallo, eine Frage zur Frage. Was ist ein BR Mitglied in einer Minderheitsfraktion? Gruß angelo

A
Aloysius

20.03.2006 um 13:15 Uhr

hallo angelo, ich bin Betriebsrat einer freienliste, die mehrheit besteht aus Verdimitglieder.

gruß Aloysius

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