Wahl des BR-Vorsitzenden - wer wählt wie?
Hallo Miteinander
Einige Fragen zum Vorsitzenden: Wird der jenige Betriebsratvorsitzender der die meisten Stimmen hat? Oder wird der Vorsitzende unter den Betriebsratmitgliedern gewählt? Wenn unter den BR's gewählt wird, werden dann bei der Wahl zum Vorsitzenden auch die Ersatzmitglieder eingeladen? oder nur wenn ein Betriebsratmitglied fehlt? Muß der Vorsitzende schriftlich bekanntgemacht werden? Bei Antworten wenn möglich mit Paragraphen. Gruß hain
Community-Antworten (2)
16.02.2006 um 10:10 Uhr
§ 26 BetrVG Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
§ 25 Ersatzmitglieder BetrVG (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. Ist das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen.
16.02.2006 um 22:09 Uhr
Hallo Frank
Ich danke für die schnelle und sehr ausführliche Antwort
hain
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