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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Wahlvorstandes - wer wählt dieses Gremium?

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felix
Nov 2016 bearbeitet

Hallo !!! Hätte da folgende Frage, wo ich leider nirgens eine Antwort finde, bzw nicht weißwo ich sie finden kann. Wir haben einen bestehenden 7 Betriebsrat. Jetzt stehen 2006 neue Wahlen an. Wer wählt den Wahlvorstand ?? Wann wird er gewählt ?? Giebt es Fristen für frühestens und spätestens Termin zur Wahl ??? Kann es richtig seien, das der alte Betriebsrat denWahlvorstand wählt, ohne andere darüber zu informieren ?? Ist es Richtig wenn der Wahlvorstand nur aus Mitgliedern des alten Betriebsrates besteht ??? Haben andere Ma auch das Recht in den Wahlvorstand zu gelangen ?? Auf dieser Basis hat ja kein anderer Mitarbeiter die möglichkeit in den Wahlvorstand zu kommen, und sich über Seminare oder Lehrgänge mit dem sauberen Ablauf einer Betriebsratswahl zu beschäftigen !! Ich weiß es sind eine Menge Fragen, aber ich danke schon an dieser stelle für die Antworten.

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Community-Antworten (3)

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Michael-W

27.10.2005 um 23:37 Uhr

Auf keinen Fall darf der Betriebsrat einfach einen Wahlvorstand bestimmen. Und es gibt strenge Regeln und Fristen wie das zu passieren hat. Sollten diese nicht eingehalten werden wäre es ein Leichtes die komplette für ungültig zu erklären. Und wir wissen wohl alle das kein Arbeitgeber einen Betriebsrat mag. Also Vorsicht!!!! Wende Dich doch einfach mal an die zuständige Gewerkschaft. Die haben Super-Tipps und auch Tabellen bzw. Handbücher um auch ja keine Fehler zu machen. Hat uns auch geholfen, wir haben zum ersten mal einen BR gewählt und es hat alles geklappt, auch wenn der Arbeitgeber die Wahl zum Wahlvorstand für ungültig erklären lassen wollte. Aber das Arbeitsgericht sah keine Fehler. Viel Glück!!!

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otto

28.10.2005 um 00:17 Uhr

Hallo Felix, Rechtsgrundlage für die Antwort auf Ihre Frage ist § 16 BetrVG: Der "alte" BR muß spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand bestellen. Er muß dabei niemanden fragen, wenn er bestellt. Mitglied im Wahlvorstand kann jede/r wahlberechtigte Arbeitnehmer/in sein. Auf eine Mitgliedschaft im BR kommt es nicht an. Die Mitglieder des Wahlvorstands haben Anspruch auf eine zur Durchführung ihrer Aufgabe erforderliche Schulung. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Es handelt sich um Kosten der BR-Wahl (§ 20 Abs. 3 BetrVG). Ich hoffe, daß Ihnen diese Informationen erst mal weiterhelfen. Gruß otto

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meyer

28.10.2005 um 15:36 Uhr

wie läuft das Ganze denn ab, wenn bisher kein Betriebsrat vorhanden war? Wer kommt dann in den Wahlvorstand?

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