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Austausch im BR-Wahlvorstand

P
PaulPaule
Nov 2016 bearbeitet

Hallo MitstreiterInnen,

kurz die Situation geschildert:

ein Wahlvorstand für eine BR-Wahl wurde ordnungsgemäß bestellt der Vorsitzende des Wahlvorstand (kein BR-Mitglied) fällt in "Ungnade" beim amtierenden BR, weil er eine eigene Liste zur bevorstehenden Wahl aufstellt der Wahlvorstand wählt den Vorsitzenden ab, wählt ein anderes Mitglied des Wahlvorstands zum Vorsitzenden der amtierende BR beschließt zusätzlich mit einem Beschluss den "Wechsel" des Vorsitzenden des Wahlvorstands scheinbares Ziel: die Liste für die sich der ursprünglichen Vorsitzenden des Wahlvorstands engagiert soll in ein schlechtes Licht gerückt werden

Meine Fragen: Wie sind diese Vorgänge zu bewerten? Gefahr, dass die bevorstehende BR-Wahl ungültig wird? Sind vergleichbare Vorgänge aus der Geschichte bekannt?

MfG!

2.19505

Community-Antworten (5)

D
DerAlteHeini Akzeptiert

14.05.2011 um 02:34 Uhr

PaulPaule Der Betriebsrat beruft den Wahlvorstand, bestimmt den Vorsitzenden und Stellvertreter des Wahlvorstand. Damit ist die Arbeit des Betriebsrates in Sachen Betriebsratswahl beendet. Der BR hat keinerlei Rechte in irgend einer weise auf den Wahlvorstand einzuwirken.

Der Wahlvorstand kann den Vorsitzenden nicht austauschen. Der Betriebsrat kann in Sachen Wahlvorstand beschließen was er will, es ist einfach rechts unwirksam.

Hier wird vom BR und Wahlvorstandsmitglieder ein Wahlvorstandsmitglied, was von seinem demokratischen Recht gebrauch macht, als Kandidat, bzw. mit einer Liste, an einer demokratischen Wahl teilzunehmen, gemobbt. Der oder die Kandidaten der Liste könnten mit einer einstweilig Verfügung den Mobbern zeigen was Recht ist und auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Wenn der BR die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber genau so dumm vertreten hat wie er hier handelt, können die Arbeitnehmer des Betriebes nur froh sein das neue Wahlen stattfinden.

Ach ja, wird ein Rechtsanwalt und/oder ein Arbeitsgericht bemüht, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.

T
Tanzbär

13.05.2011 um 10:47 Uhr

Vermutungen, Vermutungen ... Was sollen wir denn dazu sagen? Durch einen Wechsel des Vorsitzenden des Wahlvorstandes wird keine Wahl ungültig. Und seine Liste kann er ja trotzdem einreichen. Eure Mitarbeiter entscheiden dann, wer das Rennen gewinnt.

W
werweisswas

13.05.2011 um 10:49 Uhr

Ein einmal bestimmter Wahlvorstand kann nicht wieder abberufen werden! Nach der Ernennung des Wahlvorstandes hat der BR keinerlei Zugriffsrecht mehr auf dieses Gremium!!!

Eventuell kann der Wahlvorstand sich aber intern über den Vorsitz neu einigen, aber der alte Vorsitzende bleibt auf jeden Fall weiterhin im Wahlvorstand.

R
Rattle

13.05.2011 um 12:39 Uhr

Hallo,

der BR kann denn wechsel des vorsitzenden wahlvorstandes nicht beschliessen, der wahlvorstand ist ein eigenständiges organ.

oder hab ich das falsch verstanden?

MFG

P
PaulPaule

13.05.2011 um 22:14 Uhr

@Tanzbär - also die ersten 4 ">" sind Fakten und der 5. ">" ist ziemlich offensichtlich - klar entscheidet letztendlich der Wähler, doch sollte solch Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden? Sonst könnte man ja immer sagen: "Naja, ist alles nicht so schlimm." und man macht den Wähler zum "Richter", weil dieser mit seiner Entscheidung automatisch Unrecht ausgleicht. Hm...

MfG!

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