Hallo Ihr Lieben,

ich bin seit ca. 1 Monat im Betriebsrat mit 2 weiteren Personen. Der alte BR ist zurückgetreten, da der damalige Vositzende Probleme und Verhandlungen nicht innerhalb des Betriebsrates besprochen hat. Warum deswegen nicht erst ein klärendes Gespräch erfolgt ist weiß ich nicht.

Durch die ehemaligen Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmer wurden wir jetzt angesprochen, ob die letzte Betriebsvereinbarung nicht unwirksam sei, da ja der damalige Vorsitzende dies nicht besprochen und die Entscheidung allein getroffen habe. Die Vereinbarung wurde im November mit dem Arbeitgeber geschlossen. Es besteht zwar die Möglichkeit der Kündigung, jedoch hat diese Betriebsvereinbarung eine Nachwirkung, bis eine neue vereinbart wird. Negativ an der neuen Vereinbarung ist, dass bei der alten Vereinbarung die Überstunden ab der 41. Arbeitsstunde mit 25% zusätzlich vergütet wurden und nun erst ab der 48. Wochenstunde. Der alte Vorsitzende hatte diese Zusatzpassage falsch verstanden, was er mir nach Rückfrage mitteilte.

Nun stellt sich mir die Frage, ob die Vereinbarung anfechtbar ist, da der damalige Vorsitzende nicht die Zustimmung der restlichen Mitglieder hatte. Bevor ich den Kontakt mit dem Arbeitgeber suche, möchte ich wissen, ob es überhaupt eine Chance gibt. Freiwillig wird der AG sicher keine neuen Verhandlingen dazu aufnehmen.


Gruß, Meinrad