Erstellt am 15.02.2006 um 15:51 Uhr von packer
hi sarah,
ja, der wahlvorstand kann auch kandidieren:
Mitglieder des Wahlvorstands können zum Betriebsrat kandidieren
und gewählt werden.
BAG 12.10.1976 – 1 ABR 1/76
und ja, man kann auch als befristeter sich aufstellen lassen. dazu müßte er/sie die bedingungen des § 8 BetrVG erfüllen.
... das war ja mal zur abwechslung nich so knifflig :)
gruß,
packer
Erstellt am 15.02.2006 um 18:43 Uhr von Fayence
Hallo packer,
dann hätte ich an Deiner Stelle aber noch zumindest auf den §5 Abs. 1 hingewiesen ;-))