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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl - darf abgestimmt werden, ob der alte BR (seit 04/2005) im Amt bleibt oder Neuwahlen durchzuführen sind?

J
Jens9
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, im vorletztem Jahr wurde unsere Firma geteilt. Somit haben wir im letztem Jahr einen Betriebsrat gewählt. Der alte BR hat eine Abstimmung gemacht ob der neue BR für ein oder für ein plus die nächsten vier Jahre gewählt werden soll. Die Mehrheit hat für ein Jahr gestimmt. Da wir jetzt aber unter ein Jahr im Amt sind ( wir wurden mitte April gewählt ), möchten wir weiter im Amt bleiben. Deshalb haben wir auch eine Abstimmung gemacht, mit dem Ergebnis das 40 Mitarbeiter keine Neuwahl und 10 Mitarbeiter Neuwahlen wollen.Nun meine Fragen:

  1. Ist es überhaupt gesetzlich Zugelassen das der alte BR darüber abstimmt? 2.Dürfen wir darüber abstimmen?
  2. Wenn Ja, wie sollen wir entscheiden bei 40 zu 10

Vielen Dank Jens

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

15.02.2006 um 13:06 Uhr

Was ist das denn für ein Betriebsrat der seine Amtszeit selber bestimmt. Die Amtszeit ist im BetrVG festgelegt! Habt ihr vor dem 01.03.2005 gewählt, ist eine Wahl zwingend vorgeschrieben §§13,21 BetrVG! Wird dies nicht getan habt ihr ab 01.06.2006 keinen Betriebsrat mehr, da dessen Amtszeit bis 31.05.2006 geht.

Wurde nach dem 01.03.2005 gewählt und ihr wollt trotzdem Neuwahlen, ist das einfachste, der amtierende Betriebsrat tritt geschlossen zurück.

Das heist ihr braucht nicht neu wählen!

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