Erstellt am 15.02.2006 um 06:47 Uhr von Werner
Moin derBlonde,
nein, da in diesem Betrieb ja keine betriebsbedingten Entlassungen anstehen.
Erstellt am 15.02.2006 um 16:56 Uhr von derBlonde
Werner,
vielen Dank. Aber kurz nochmal ins Detail: zwei Unternehmen arbeiten am selben Produkt. Ein Standort wird geschlossen, das Volumen an Arbeit bleibt aber. Mitarbeiter sollen an den neuen Standort wechseln. Die Arbeit fällt nicht weg - nur der Standort wechselt. Warum dann nicht Sozialauswahl für alle die diese Tätigkeit durchführen? Wäre über eine nochmalige Antwort überaus dankbar.
derBlonde
Erstellt am 15.02.2006 um 18:44 Uhr von Ramses II
derBlonde,
etwa so:
Fulda (in Fulda) und Continental (in Hannover) produzieren Reifen. Continental schliesst, Fulda bietet an einen Teil der AN zu übernehmen.
Nun willst Du wissen ob Fulda deshalb einem Teil seiner Belegschaft kündigen muss?
???
Erstellt am 15.02.2006 um 20:05 Uhr von derBlonde
Hallo Ramses,
so mein ich es: Conti in H stellt Reifen für den süddeutschen Markt her, Conti in HH für den norddeutschen. Nun sollen die Mitarbeiter in H die norddeutschen mit fertigen und dafür - weil sie noch Mitarbeiter für die Mehrarbeit brauchen - Mitarbeiter aus HH einstellen. Mitarbeiter aus HH werden aber auch entlassen. Nun die Frage: Weiterhin werden Reifen für beide Märkte hergestellt, nur mit weniger Menschen. Muss also die Sozialauswahl nicht für H und HH gelten? Weil doch nix ganz geschlossen wird, sondern nur verlagert.
Schwierig, was?
Danke für Eure Mühe.
derBlonde
Erstellt am 15.02.2006 um 20:14 Uhr von Ramses II
derBlonde,
Dein Beispiel passt doch nicht ganz zur Frage.
Du schriebst von ZWEI Partner-Firmen. In Deinem Beispiel geht es aber um EIN Unternehmen.
Erstellt am 15.02.2006 um 20:31 Uhr von derBlonde
Ja, war ein bischen diffus ausgedrückt. Wir sind zwei Tochterfirmen einer großen Mutter, die aber zwei verschiedene Produkte herstellen und eigene gmbh's sind. Nun soll die Produktion vermutl. an einem Standort konzentriert werden. Ich hätte es gleich so formulieren sollen.
Erstellt am 15.02.2006 um 20:36 Uhr von Ramses II
Jaja,
immer diese unwichtigen Details ...
Für eine Ausdehnung der Sozialauswhl über den eigenen Betrieb hinaus sehe ich hier keinen Ansatz, möglicherweise aber für einen Betriebsübergang. Das müsste aber ein Fachanwalt an Hand aller Details prüfen.