Hallo,
meine Frage: es gibt zwei partmer-firmen mit einer gleichartigen produktionsabteilung. die eine firma schließt, die mitarbeiter sollen in der anderen firma anfangen oder entlassen werden. muss die sozialauswahl auch auf die mitarbeiter ausgedehnt werden, die in der firma arbeiten die bleiben soll und mit mitarbeitern aufgefüllt wird?