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Sozialauswahl bei Kündigung - welche AN müssen einbezogen werden?

D
derBlonde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage: es gibt zwei partmer-firmen mit einer gleichartigen produktionsabteilung. die eine firma schließt, die mitarbeiter sollen in der anderen firma anfangen oder entlassen werden. muss die sozialauswahl auch auf die mitarbeiter ausgedehnt werden, die in der firma arbeiten die bleiben soll und mit mitarbeitern aufgefüllt wird?

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Community-Antworten (7)

W
Werner

15.02.2006 um 07:47 Uhr

Moin derBlonde, nein, da in diesem Betrieb ja keine betriebsbedingten Entlassungen anstehen.

D
derBlonde

15.02.2006 um 17:56 Uhr

Werner,

vielen Dank. Aber kurz nochmal ins Detail: zwei Unternehmen arbeiten am selben Produkt. Ein Standort wird geschlossen, das Volumen an Arbeit bleibt aber. Mitarbeiter sollen an den neuen Standort wechseln. Die Arbeit fällt nicht weg - nur der Standort wechselt. Warum dann nicht Sozialauswahl für alle die diese Tätigkeit durchführen? Wäre über eine nochmalige Antwort überaus dankbar.

derBlonde

RI
Ramses II

15.02.2006 um 19:44 Uhr

derBlonde,

etwa so:

Fulda (in Fulda) und Continental (in Hannover) produzieren Reifen. Continental schliesst, Fulda bietet an einen Teil der AN zu übernehmen.

Nun willst Du wissen ob Fulda deshalb einem Teil seiner Belegschaft kündigen muss?

???

D
derBlonde

15.02.2006 um 21:05 Uhr

Hallo Ramses,

so mein ich es: Conti in H stellt Reifen für den süddeutschen Markt her, Conti in HH für den norddeutschen. Nun sollen die Mitarbeiter in H die norddeutschen mit fertigen und dafür - weil sie noch Mitarbeiter für die Mehrarbeit brauchen - Mitarbeiter aus HH einstellen. Mitarbeiter aus HH werden aber auch entlassen. Nun die Frage: Weiterhin werden Reifen für beide Märkte hergestellt, nur mit weniger Menschen. Muss also die Sozialauswahl nicht für H und HH gelten? Weil doch nix ganz geschlossen wird, sondern nur verlagert. Schwierig, was? Danke für Eure Mühe.

derBlonde

RI
Ramses II

15.02.2006 um 21:14 Uhr

derBlonde,

Dein Beispiel passt doch nicht ganz zur Frage.

Du schriebst von ZWEI Partner-Firmen. In Deinem Beispiel geht es aber um EIN Unternehmen.

D
derBlonde

15.02.2006 um 21:31 Uhr

Ja, war ein bischen diffus ausgedrückt. Wir sind zwei Tochterfirmen einer großen Mutter, die aber zwei verschiedene Produkte herstellen und eigene gmbh's sind. Nun soll die Produktion vermutl. an einem Standort konzentriert werden. Ich hätte es gleich so formulieren sollen.

RI
Ramses II

15.02.2006 um 21:36 Uhr

Jaja,

immer diese unwichtigen Details ...

Für eine Ausdehnung der Sozialauswhl über den eigenen Betrieb hinaus sehe ich hier keinen Ansatz, möglicherweise aber für einen Betriebsübergang. Das müsste aber ein Fachanwalt an Hand aller Details prüfen.

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