Erstellt am 14.02.2006 um 14:15 Uhr von viktor
Ja, der Schulungsanspruch besteht. siehe hierzu 3 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Es gibnt für Betriebsräte Einführungsseminare in das BetrVG und dem Arbeitsrecht.
Anbieter: Die Gewerkschaften, W.A.F. und andere namhafte Institute wie IfB, Poko oder andere (alle im Internet)
Erstellt am 14.02.2006 um 14:16 Uhr von Peter
Hallo
Betriebsratsmitglieder haben nicht nur das Recht auf Schulung, sonder so wie ich weiß sogar die Pflicht dazu.
MfG Peter
Erstellt am 14.02.2006 um 14:22 Uhr von Rattle
hallo,
sollen die neuen BR-mitglieder denn dumm sterben??
habs allerdings auch schon erlebt das br-mitglieder gern dumm gehalten werden und je weniger sie vom BetrVG wußten um so besser.
auch im BR herrscht machmal klickenwirtschaft.
hoffe bei euch wird es nicht soweit kommen :-)
mfg
Erstellt am 14.02.2006 um 15:08 Uhr von Hugo L.
Hallo André W.,
umfassende Infos zu §37/6 und 7 BetrVG findest Du hier:
http://www.waf-seminar.de/schulung
und
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php
Gruss
Hugo L.
Erstellt am 20.03.2006 um 15:22 Uhr von Rudiulalala
Hallo,
wenn der BR Dich entsendet ( das auch nicht einstimmig ) dann kannst Du los. DU HAST DIE PHLICHT DICH WEITERZUBILDEN !!
Es ist ja auch eine Amtspflichtverletzung wenn Du nicht zur BR Sitzung kommst ohne entschuldingt zu sein.