Recht auf Schulung - Wer kann mir weiterhelfen ?
Guten Tag,
haben neue Betriebsratsmitglieder das Recht auf eine vom Arbeitgeber bezahlte Schulung über Grundlagen? Welche Schulungen empfehlen Sie für neue Betriebsratsmitglieder (Unternehmen mit unter 200 Mitarbeitern).
Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Community-Antworten (5)
14.02.2006 um 15:15 Uhr
Ja, der Schulungsanspruch besteht. siehe hierzu 3 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Es gibnt für Betriebsräte Einführungsseminare in das BetrVG und dem Arbeitsrecht.
Anbieter: Die Gewerkschaften, W.A.F. und andere namhafte Institute wie IfB, Poko oder andere (alle im Internet)
14.02.2006 um 15:16 Uhr
Hallo Betriebsratsmitglieder haben nicht nur das Recht auf Schulung, sonder so wie ich weiß sogar die Pflicht dazu.
MfG Peter
14.02.2006 um 15:22 Uhr
hallo,
sollen die neuen BR-mitglieder denn dumm sterben??
habs allerdings auch schon erlebt das br-mitglieder gern dumm gehalten werden und je weniger sie vom BetrVG wußten um so besser.
auch im BR herrscht machmal klickenwirtschaft.
hoffe bei euch wird es nicht soweit kommen :-)
mfg
14.02.2006 um 16:08 Uhr
Hallo André W.,
umfassende Infos zu §37/6 und 7 BetrVG findest Du hier:
http://www.waf-seminar.de/schulung
und
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php
Gruss
Hugo L.
20.03.2006 um 16:22 Uhr
Hallo, wenn der BR Dich entsendet ( das auch nicht einstimmig ) dann kannst Du los. DU HAST DIE PHLICHT DICH WEITERZUBILDEN !!
Es ist ja auch eine Amtspflichtverletzung wenn Du nicht zur BR Sitzung kommst ohne entschuldingt zu sein.
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