Freistellung von BR Mitgliedern
In unserer Betriebstätte arbeiten mehr als 501 Mitarbeiter,370 sind aber nur Wahlberechtigt.Frage:können trotzdem zwei BR-Mitglieder von der Arbeit Freigestellt werden?
Community-Antworten (2)
14.02.2006 um 13:31 Uhr
Hallo TS,
ich sage ja. Laut § 9 BetrVG zählen über 51 Arbeitnehmern alle Mitarbeiter nicht nur die wahlberechtigten. Also wählt Ihr 11 Betriebsräte davon können laut § 38 BetrVG von 501-900 Arbeitnehmern 2 BR freigestellt werden.
Ichweißwas
21.02.2006 um 20:03 Uhr
Die Anzahl der Freistellungen ist in § 38 BetrVG geregelt und basiert bei dieser Größenordnung auf der Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer. Hier spielt zwar die Wahlberechtigung keine Rolle aber:
Nach § 7 sind alle AN des Betriebes , die das 18 Lebensjahr vollendet haben, auch wahlberechtigt.
Sind die von TS erwähnten nicht wahlberechtigten 'Mitarbeiter' alle jugendlich? Oder sind sie vielleicht gar keine zählenden Arbeitnehmer? Im 1. Fall sieht's gut für euch aus, im 2. leider nicht.
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