Erstellt am 14.02.2006 um 12:31 Uhr von Ichweißwas
Hallo TS,
ich sage ja.
Laut § 9 BetrVG zählen über 51 Arbeitnehmern alle Mitarbeiter nicht nur die wahlberechtigten. Also wählt Ihr 11 Betriebsräte davon können laut § 38 BetrVG von 501-900 Arbeitnehmern 2 BR freigestellt werden.
Ichweißwas
Erstellt am 21.02.2006 um 19:03 Uhr von berny50354
Die Anzahl der Freistellungen ist in § 38 BetrVG geregelt und basiert bei dieser Größenordnung auf der Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer. Hier spielt zwar die Wahlberechtigung keine Rolle aber:
Nach § 7 sind alle AN des Betriebes , die das 18 Lebensjahr vollendet haben, auch wahlberechtigt.
Sind die von TS erwähnten nicht wahlberechtigten 'Mitarbeiter' alle jugendlich? Oder sind sie vielleicht gar keine zählenden Arbeitnehmer? Im 1. Fall sieht's gut für euch aus, im 2. leider nicht.