Erstellt am 14.02.2006 um 11:44 Uhr von Norden
Die eingereichte Liste bestimmt die Reihenfolge. Denn da hat sich ja bereits jemand den Kopf zerbrochen. Der Wahlvorstand ist fein raus.
Erstellt am 14.02.2006 um 13:30 Uhr von w-j-l
... genauer gesagt: Der Wahlvorstand DARF bei einer eingereichten Liste die Reihenfolge gar nicht ändern. Er MUSS sie auf dem genau so abbilden wie sie auf der Liste vorgegeben ist. So steht es ausdrücklich im §20 (2) der Wahlordnung.
Gruesse
w-j-l