Hilfe!! Wer bestimmt eigentlich ,welche Wahlform? Wie wird die Reihenfolge der Kandidaten festgelegt ?
Am 22 .07.05 habe ich mich in eine Vorschlagsliste als Nr.20 zur Betriebsratswahl eingetragen ,und bin zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen es findet die gleiche Wahlform ,Direktwahl ,statt ,wie bei der letzten Wahl .
Am 04.08.2005 führte ich ein Telefongespräch mit meinem Listenführer über einen Vorschlag zur Unterstützung des Wahlkampfs mit Hilfe der Hauszeitung. Da erzählte mir dieser , das eine Listenwahl durchgeführt wird , das es ursprünglich 4 Listen gab ,von denen eine Liste gestrichen wurde Warum ,ist mir nicht bekannt . Ich wäre auf seiner Liste . Durch ein Losverfahren zur Ermittlung des Listenplatzes wäre ich sogar ziemlich weit oben !!!
Ich weiß das die Rangfolge der einzelnen Listen durch Lose entschieden werden .
Ich wußte aber nicht ,daß das auch mit dem Listenplatz der Kandidaten gemacht wird !
Was ich aber dann nicht verstehe ist , das es ,die jetzt noch bestehenden 7 Betriebsratsmitgliedern auf ihrer Liste geschafft haben ,die ersten 7 Plätze zu ergattern.!!!
Wer bestimmt eigentlich ,welche Wahlform verwendet wird ? Und wie wird das entschieden?
Wie wird die Reihenfolge der Kandidaten festgelegt ?
Darf das überhaupt sein ,das eine mit Unterschriften geführte Liste einfach aus dem Verkehr gezogen wird! Und das man darüber nicht informiert wird ? Hat man dann keine Möglichkeit , sich über eine andere Liste wieder zur Wahl aufstellen lassen zu können ?
Heute morgen bekam ich die Unterlagen zur Briefwahl und bin auf keiner der Listen eingetragen!! Auch Kollegen von mir sind davon betroffen .
Der Versuch ,mit meinem Listenführer telefonisch Kontakt aufzunehmen scheiterte an seiner Vertretung ,die mir lediglich sagen konnte ,: vielleicht war ich ja auf der gestrichenen Liste.
Nur dann frage ich mich ,warum hatte ich dann noch einen Listenführer? Den zu dem Zeitpunkt useres Gespräches war die andere Liste schon außer Kraft .Und wieso nur 3 Personen ,es müßten mindesten noch 19 sein !
Dann gibt es noch das Gerücht das meine Unterschrift auf der Wahlliste entfernt wurde. Zum weiteren werde ich besonders in der Verrichtung meiner Arbeit beobachtet ,Beförderungen werden verhindert und mein Postgeheimnis wurde durch einen Vorgesetzten verletzt.
Bis jetzt habe ich auf Raten verschiedener Gesprächspartner nichts unternommen !!
Ich werde nun versuchen am Montag Einsicht in die Originalunterschriftenlisten zu bekommen.
Darf mir das verweigert werden ?
Falls ich die Listen sehen kann ,was kann ich tun wenn meine Unterschrift noch vorhanden ist ,oder doch entfernt wurde...??
Darf ich die Wahl anfechten ?
Und wenn dann wie ,wann ,wo....!!
Ich weiß ,ist ein bißchen viel ... Aber wenn ich das vorher geahnt hätte ,hätte ich mich vorbereitet ,aber so fehlen mir sämtliche Informationen und bestimmt gibt es wieder irgendso eine Frist die eingehalten werden muß und mir fehlt irgendwie der Durchblick. Beim rumstöbern in diesen Seiten habe ich viele kluge Antworten gelesen und ich hoffe ich finde Hilfe ,......
Im voraus vielen Dank Neueinsteiger
Community-Antworten (4)
21.08.2005 um 23:27 Uhr
Wenn man alle Deine Fragen zu beantworten versuchen würde, wäre dies sicher eine Wahlvorstandsschulung erster Klasse.
Aber: Es gibt Möglichkeiten, gegen eine BR-Wahl vorzugehen. - In eurem Fall sehe ich nach Deiner Schilderung der Dinge überhaupt dazu Tür und Tor geöffnet! Dir eine Antwort zu geben, erfordert dennoch viel mehr Kenntnisse des genauen Sachverhaltes und ein auseinanderdividieren Deiner Sicht von der Realität des Wahlvorstandes und der sicher quer gelaufenen Kommunikations- und Wahlstrukturen.
Was ich aber noch gerne wüsste... ...warum wählt Ihr gerade jetzt einen neuen BR? Warum ist das notwendig geworden? ...Hing das Wahlausschreiben bereits aus? ...Hingen die Listen zur Einsicht bereits aus? ...Ist die Kandidatenbewerbungsfrist schon verstrichen? Das interessiert aber eigentlich nur am Rande.
Noch ein paar vorsichtige Antwortversuche:
- Sobald zwei oder mehr gültige (und hier schon das erste Kriterium nach § 14 (4) BetrVG) Wahlvorschläge eingereicht werden, wird eine Listenwahl vorgenommen.
- Wenn Du also nicht irgendeiner Liste beigetreten bist, hast Du eine eigene Liste. Man kann NICHT irgendeiner Liste auf irgendeinem Platz zugeordnet werden. Wichtig: Eine schriftliche Zustimmung des Bewerbers ist jeder Vorschlagliste beizufügen!
- Gelost wird "eigentlich" gar nicht, aber bei Euch scheint ja vieles möglich.
Zu empfehlen wäre, dass Du Dir die §§ 14-20 BetrVG durchliest - am besten mit Kommentar. Dann erklärt sich vielleicht einiges, oder auch nicht.
Ansonsten gilt: Eine Chaosbeseitigung kann nur MIT allen Infos geschehen oder mit einer Schulung des Wahlvorstandes oder mithilfe der Gewerkschaft.
22.08.2005 um 11:37 Uhr
Im Mai 2004 ,nach der Einführung einer neuen GF, verkündete uns der BR ,das die bestehenden Betriebsvereinbarungen zum 31.12.2004 gekündigt werden . Dieses geschah auch.
Zum 01.03.2005 bekam wer ,wollte eine Änderungskündigung (25 Std.-Teilzeit )+ versteuerte Teilabfindung oder ging freiwillig mit Abfindung.
Seit dieser Zeit hat unser BR nur noch ein Übergangsmandat und sich um nichts mehr gekümmert!
Das Wahlausschreiben wurde ausgehängt ,15.Juli 2005und am 28.08.2005 haben wir , ein Kollege aus meinem Depot ist auch davon betroffen , beim Listenführer uns in eine Wahlliste eingetragen.Aussuchen konnte ich mir das nicht denn es lag nur eine da .Die Frist endete am 29.08.2005.
Die restlichen 3 der ursprünglich 4 Listen haben wir erst mit den Briefwahlunterlagen ,Samstag den 20.08.2005 zusammen geschickt bekommen.
Ich bin also einer Liste beigetreten habe dafür unterschrieben ,habe einen Listenführer der mir mündlich die Bestätigung dafür gibt und dann stehe wir doch nicht drauf!!
Wichtig wäre mir eine Antwort darauf ob unterschriebene Wahllisten einfach vernichtet werden dürfen ? Und damit die Kandidaten ebenfalls weg sind !
Danke Neueinsteiger
22.08.2005 um 12:51 Uhr
Ob der Wahlvorstand Fehler gemacht hat oder nicht, wäre zu prüfen. Eine Wahlanfechtung ist nur mit 3 Wahlberechtigten oder der Gewerkschaft möglich. Ich würde mit den Dir zur Verfügung stehenden Unterlagen Rechtsberatung bei der Gewerkschaft suchen.
Das Problem dürfte - so wie Du die Sache schilderst - ein Problem auf oder mit Eurer Kandidatenliste sein, bevor diese zum Wahlvorstand kam. Ob es da Rechtsansprüche gegen die Wahl ansich gibt, dürfte fraglich sein.
22.08.2005 um 13:37 Uhr
Ich habe gerade mit meinem angeblichen Listenführer gesprochen . In dem Gespräch kam raus das er mit zwei Listen umgegangen ist (Zur Unterschrift lag aber nur eine auf dem Tisch ). Und diese zweite Liste ,die ich und mindestens noch 19 andere unterschrieben habe ,gehörte einem anderen. Und da dieser einen Betriebsangehörigen hat unterschreiben lassen der noch keine 6 Monate beschäftigt ist ,ist die Liste für ungültig erklärt worden. Daraufhin soll der gute Mann angeblich , laut Wahlvorstand ,informiert worden sein , er möchte die Kandidaten bitte davon unterrichten. Und das hat er nicht getan!!! Und das wäre jetzt unser Pech !!! Stimmt das ?? Übrigens ist aus der Wahlausschreibung nicht ersichtlich um welche Wahlform es sich handelt .Es wird immer nur von einer Wahlliste gesprochen,daher auch meine Annahme der Personenwahl ,darum habe ich auch nicht nach anderen Listen gefragt . Ansonsten kann ich mir die Liste doch aussuchen ,oder nicht ??? Es kann doch nicht sein das wegen Unfähigkeit und Schuld einer Person mindestens 19 Kandidaten ihren Anspruch verlieren an einer Wahl teilnehmen zu dürfen.
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