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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer bestimmt Reihenfolge auf der Liste? Der Wahlvorstand?

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jaboboman
Nov 2016 bearbeitet

hallo. wir haben 2 listen a´5 leuten. also listenwahl. wer bestimmt nun die reihenfolge der listen. es ist klar, dass der listenerste mehr chancen hat reinzukommen als der listenfünfte! deshalb wäre es wichtig zu wissen, wer die reihenfolge festlegt. der wahlvorstand? nach eingang der kandidaten der jew. listen? alphabetisch losverfahren?

danke ja

4.05303

Community-Antworten (3)

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otto

07.02.2006 um 22:43 Uhr

Hallo jaboboman, Sie müssen unterscheiden:

  • Reihenfolge der Kandidaten/innen auf jeder einzelnen Wahlvorschlagsliste: Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 WahlO: In jeder Vorschlagsliste sind die Bewerber/innen in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer aufzuführen. Daraus ergibt sich eindeutig: Über die Reihenfolge auf der Wahlvorschlagsliste entscheiden diejenigen, die die Liste aufstellen. Der Wahlvorstand hat damit überhaupt nichts zu tun.
  • Bei der Reihenfolge der Vorschlagslisten (!) auf dem Stimmzettel gilt etwas anderes; Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 WahlO: Hier verlost der Wahlvorstand die sog. Ordnungsnummern. Das hat aber mit den Bewerbern/innen auf den einzelnen Wahlvorschlagsliste überhaupt nichts zu tun. Gruß otto
J
jaboboman

07.02.2006 um 22:54 Uhr

hallo otto, ich blick überhaupt nicht mehr durch. was ist der unterschied wahlvorschlagslisten und vorschlagslisten auf dem stimmzettel???

angenommen, es git 2 listen. jeder listenführer bestimmt die reihenfolge auf deren liste. warum wird diese reihenfolge dann auch nicht auf den stimmzetteln der listen übernommen.

kann ich dich anrufen? ich bin fertig...

danke

R
Rolli

07.02.2006 um 23:38 Uhr

Bei einer Listenwahl, ob es zwei drei oder noch mehr sind, entscheiden die einzelnen Vertreter die sich bewerben, wer woh an welcher Stelle steht. Meistens, oder auch sinnvoll ist es, wenn ein Zugpfehrt, ein Koll. der von allen beliebt ist, oben steht. Um so größer ist die Chance, dass die Liste gewinnt. Wenn es eine Gewerkschaftliste ist, entscheiden alle Gewerkschaftsmitglieder, wer wo an welcher Stelle hinkommt. Auf einer sogenannten Mitgliederversammlung. Der Listenplatz, von 5 Personen, kann natürlich auch ausgelost werden. Wenn die Liste jedoch beim Wahlvorstand abgegeben wird, kann nichts mehr verändert werden. Der erste der auf der Liste steht, ist Listenführer und bekommt die Abgabe vom Wahlvorstand, schriftlich bestätigt.

Wenn alle Listen beim Wahlvorstand eingereicht worden sind, obliegt es dem Wahlvorstand, die Listen zu nummerieren. Das wird mittels Los gemacht. Die erstabgegebene Liste braucht daher auch nicht, bei der Wahl, die Nummer 1 zu haben. Bei mehreren eingereichten Listen, kann es auch sein, das Los entscheidet, ob die Liste mit einer 1 .....2.....oder auch 3 versehen wird.

Gruß..... Rolli

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