Hallo zusammen,
bei uns finden im März die BR-Wahlen statt. Anfang Februar wurde eine Mitarbeiterin fristlos gekündigt, ob sie Kündigungsschutzklage erhebt, wissen wir nicht, sie ist zumindest momentan nicht im Betrieb beschäftigt. Kommt diese Mitarbeiterin noch auf die Wählerliste, weil sie evtl. Klage erhebt, oder lassen wir sie weg und ergänzen die Wählerliste im Bedarfsfall?
Danke für alle Antworten