Guten Morgen,
was ist eigentlich, wenn jemand kurz vor Fristende Einspruch gegen die Wählerliste einlegt und der Wahlvorstand entscheidet , dass die Wählerliste geändert wird. Wenn die Wählerliste dann neu ausgehängt wird, werden die Fristen dann neu berechnet?
Vielen Dank ím Voraus!