Unheilbare Mängel einer Liste - wann liegen solche vor?
Ich bin Wahlvorstand, mir wurde eine Liste übergeben, mit Stützunterschriften. die nicht geschlossen ( nach dem letzten Kandidaten ist die Liste für weitere Kandidaten offen, nicht xxxxxxxxx so gekennzeichnet). Ist das ein heilbarer oder ein unheilbarer Mängel??
Community-Antworten (3)
14.02.2006 um 01:02 Uhr
Guten Abend Tine, ich bin etwas verwirrt! Geht es um die
- nicht abgeschlossene Listen von Wahlbewerbern/innen (= Kandidaten für die BR-Wahl) oder die
- nicht abgeschlossene Liste möglicher Unterstützer? Grundsätzlich gilt: Der Wahlvorstand muss den konkret (!) eingereichten Wahlvorschlag unverzüglich auf seine Gültigkeit überprüfen (§ 7 Abs. 2 WahlO). Wenn der Fehler, Mängel usw. aufweist: § 8 WahlO. Eines geht sicher nicht: Dass ein Arbeitnehmer einen Wahlvorschlag einreicht mit dem Hinweis:
- Das sind unsere Kandidaten. Vielleicht kommen noch mehr dazu. Die reichen wir dann nach.
- Wir haben zwar noch nicht alle erforderlichen Stützunterschriften. Der Rest folgt in den nächsten Tagen. Oder habe ich da bei Ihrer Frage etwas falsch verstanden? Gruß otto
14.02.2006 um 07:46 Uhr
Hallo Tine,
ich habe deine Frage anders verstanden. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass auf der Kandidatenliste unter dem letzten Bewerber z.B. ein Strich gemacht wird oder der restliche Platz auf dem Blatt ausgexxxxxx wird.
14.02.2006 um 09:51 Uhr
Hallo Tine,
die Liste ist damit abgeschlossen wenn sie beim Wahlvorstand abgegeben wird. Ein xxxx oder Strich drunter ist dadurch nicht mehr nötig.
Grüße Kirk
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