Kündigungsschutz für Stellvertreter des Wahlvorstandes - wie ist der?
Wie setzt sich der Kündigungsschutz für den Wahlvorstand und die Stellvertreter zusammen?
Community-Antworten (1)
13.02.2006 um 20:55 Uhr
Nach Kündigungsschutzgesetz §15 Abs.3 ist die Kündigung eines Mitglieds des Wahlvorstand vom Zeitpunkt seiner Bestellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig (es sei denn dass ECHTE Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber dazu berechtigen., soll heissen Du müsstest schon gestohlen, in die Firma eingebrochen oder jemanden tätlich angegriffen haben (mal bildlich gesprochen :-) Das Gleiche gilt dann für den Wahlvorstand auch für die folgenden sechs Monate, ausser es wurde ein Wahlvorstand per Gerichtsentscheidung durch einen anderen ersetzt.
Verwandte Themen
Formeller Fehler bei Wahl des stellv. Vorsitz des KBR?
ÄlterKBR-Problem - Zoff mit dem alten stellvertr.Vorsitzenden Wir sind ein relativ junger KBR mit jetzt neu 12 Mitgliedern (vorher 14). Ein Unternehmen des Konzerns wurde zum 31.12.09 verkauft. Leider geh
SBV Stellvertreter
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01.12.22 bin ich neu bzw. erstmalig gewählte stellvertretende Vertrauensfrau der Schwerbehindertenvertretung. Ich bin eine von 4. Stellvertretern und wurde für
Muss der BR im Wahlvorstand für die JAV neben dem Vorsitzenden auch einen Stellvertreter benennen?
ÄlterHallo ihr Lieben, ich bräuchte mal Rat von Leuten, die sich gut mit der Bestellung von Wahlvorständen auskennen. Haben wir hier so jemanden? Hier der Fall: Wir haben einen Wahlvorstand für die ers
Nich korrekte Wahl des Betriebsratvorsitzenden
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hier folgende Frage stellen! Wir haben einen Betriebsrat gewählt, der Betriebsrat wiederum hat seinen Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Nach zwe
Wahlwerbung neben dem Board des Wahlvorstandes
ÄlterWir sind Neulinge auf dem Gebiet und haben uns auf unserer Liste zur BR-Wahl aufstellen lassen. Listen hängen am Board des Wahlvorstandes. Wir haben uns durch unseren GL schriftlich (man will ja nicht