W.A.F. LogoSeminare

Versetzung eines Betriebsrats-Mitglieds zulässig?

P
Pfarrer
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, ich bin BR-Mitglied und soll versetzt werden. Meine Tätigkeit würde sich grundlegend verändern, unter Umständen auch mein Arbeitsvertrag. Was kann ich tun?

3.481014

Community-Antworten (14)

K
Kölner

10.02.2006 um 23:05 Uhr

Das was ein anderer AN möglicherweise auch machen würde: Den BR kontaktieren! Verlierst Du aufgrund der Versetzung Dein Mandat?

P
Pfarrer

11.02.2006 um 01:05 Uhr

Den BR kontakten,..? Ich sitze als BR Mitglied im Gesamt-BR mit der GF zusammen im Monatsgespräch!

K
Kölner

11.02.2006 um 08:11 Uhr

Und was sagt der BR vom Pfarrer zur Versetzung?

P
Pfarrer

11.02.2006 um 12:22 Uhr

Tja, ich habe den Eindruck, die Kollegen ziehen das Genick ein und hoffen eigentlich das der Kelch an ihnen vorübergeht, die werden natürlich nicht zustimmen. Mir ist klar, das ich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht herumkomme, die Informationen und Ergebnisse, die ich dazu bis jetzt aus dem Internet ziehen konnte sind unterschiedlich.

F
Fayence

11.02.2006 um 12:52 Uhr

Hallo Pfarrer, zu Deiner Frage fehlen aus meiner Sicht Hintergrundinfos. Deine "Position" als BR-Mitglied spielt für mich eher eine untergeordnete Rolle.

Warum sollst Du versetzt werden? Eine Versetzung inkl. anderes Tätigkeitsfeld & Arbeitsvertrag muss ja nicht zwingend mit einer Verschlechterung einhergehen.

Euer AG muss sich dabei ja etwas gedacht haben und dieses in einem Gespräch mit Dir erörtert haben. Deine Frage liest sich ein wenig so, als ob BR-Mitglieder innerhalb eines Betriebes nicht versetzt werden dürften, was mir allerdings nicht bekannt ist. Behandelt die Versetzung so, wie Ihr auch mit anderen Anhörungen gem. §99 umgeht. Du darfst als BR-Mitglied zu dem Sachverhalt angehört werden, aber an der anschliessenden Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen. Zu diesem TOP muss ein Ersatzmitglied geladen werden.

P
Pfarrer

11.02.2006 um 13:42 Uhr

Hallo Fayence, diese Versetzung würde eine Verschlechterung, incl., unter Umständen auch Mandatsverlust bedeuten.

K
Kölner

11.02.2006 um 14:04 Uhr

Mein lieber Herr Pfarrer...dann greift § 103 BetrVG. Warum weisst Du das nicht?

R
Rattle

11.02.2006 um 14:50 Uhr

hallo, Pfarrer

hat der BR denn schon eine änderungskündigung für dich bekommen, ohne diese geht das ganze doch garnicht?

und die muss ja dann vom BR zugestimmt oder abgelehnt werden.

mfg

P
Pfarrer

11.02.2006 um 15:11 Uhr

Hi Kölner,..also,..der §103BetrVG ist mir geläufig,...aber unsere GF wird sich vermutlich nicht 'drum scheren.

Hallo Rattle, nein keine Änderungskündigung, im Monatsgespräch mit der GF wurde es in meinem Beisein erörtert,...ich bin hier lediglich im Forum unterwegs um im Vorfeld eingetunt zu sein. Die schriftliche Änderungskündigung soll laut GF bis spätestens 15.3.06 erfolgen. Der GF ist übrigens ein Pfarrer, daher mein Nick.

R
Rattle

11.02.2006 um 18:03 Uhr

hallo,

die wahrscheinlichkeit das die GF dich nur einschüchtern möchte ist hier sehr wahrscheinlich. wäre nicht das erstemal!

kann sein das keine ÄK kommt.

mfg

P
Pfarrer

11.02.2006 um 19:30 Uhr

Hallo Rattle, Dein Wort in Gottes Ohr,......

F
Fayence

12.02.2006 um 00:35 Uhr

Hallo Pfarrer, hoffe, dass Ihr eine Kommentierung, z.B. Fitting zur Hand habt. Empfehle Dir und Deinen BR-Kollegen dringenst die Lektüre zum §103. Zumindest Fitting beschäftigt sich eingehend mit dieser Problematik und dieses auch im Hinblick auf die Versetzung eines BR-Mitgliedes. Aus dieser Kommentierung ergeben sich dann auch für Euch wichtige Handlungsschritte.

L
lamabi

13.02.2006 um 22:22 Uhr

Hallo Pfarrer,

ich habe da eigene Erfahrungen,Versetzungbetreffend. Leider ist die gerichtliche Fesstellung für mich negativ ausgegangen, weil öffentlicher Dienst. Allerdinsg habe ich dabei viel lernen können. Letztlich entscheidest du, was du unterschreibst, also nicht verrückt machen lassen. Ordnet der AG eine Versetzung an, kannst du diese unter Vorbehalt annehmen (muss schriftlich erfolgen) und dann innerhlab von 3 Wochen Feststellungsklage einreichen. Wenn du Recht bekommst, ist die Versetzung unwirksam und der AG muss eine Änderungskündigung aussprechen. Auch dagegen kannst du wieder gerichtlich vorgehen, wenn die Änderung mit Nachteilen verbunden ist, die nicht zumutbar sind. Das ist immer eine Einzelfallprüfung. Insgesamt kostet dich das Ganze auf jeden Fall viel Zeit und eine Menge Nerven. Einschüchtern solltest du dich aber in keinem Fall lassen.

Gruß, lamabi

P
Pfarrer

08.04.2006 um 14:11 Uhr

Hallo, die Sache kommt ins Rollen. Seit Do.den 5.4.06 liegt dem BR, also auch mir ein Zustimmungsersuchen nach §99 BetrVG vor. Ich soll in einer Fachklinik zur Behandlung von Drogenabhängigen vom Therapeutischen Mitarbeiter zum Betriebshandwerker mutieren. Am Di. wird der BR in meiner Abwesenheit diesem Ersuchen nicht zustimmen. Da ich nach monatelangem Hick-Hack, incl. bösen Anrufen und bizarren Gesprächen mit der GF und unserem Therap. Leiter auch ein -Worst Case Szenario- entwickelt habe, sehe ich der kommenden Situation gelassen entgegen. Die neueste Masche der GF: Versuch der Spaltung des BR, in dem Leute mit den unterschiedlichsten Entlohnungsmodellen tätig sind. Gruß Pfarrer

Ihre Antwort