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Generelles Rauchverbot im Betrieb soll eingeführt werden. Habenwir Anspruch auf eine Raucherzone?

S
Suse35
Jan 2018 bearbeitet

Rauchverbot Wir haben einen sehr neuen Betriebsart und sind noch recht unerfahren. Wegen der Beschwerden von Nichtrauchern, die sich durch das Rauchen in einer sehr kleinen Küche, ohne Fenster und dort immer offene Tür, welche unser einziger Raucherraum ist, in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sehen haben wir nun beim AG um Abhilfe gebeten. Dieser will nun für das gesamte Büro ein Rauchverbot verhängen. Abgesehen von den persönlichen Beschwerden der Raucher bei uns, sind wir uns nicht darüber klar, ob diese nicht einen Anspruch auf eine ausgewiesene Raucherzone haben.

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Community-Antworten (3)

S
sonja

10.02.2006 um 23:32 Uhr

Hallo Suse35,

soweit mir bekannt ist, gibt es im Gebäude keinen Anspruch auf Raucherzonen.

Am 2. Oktober 2002 ist die geänderte Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Damit wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz.

Hier findest Du weitere Informationen http://www.buero.info/rauchfrei.php

A
Akira

10.02.2006 um 23:51 Uhr

Hallo Suse35

Siehe Dir bitte auch einmal volgenden Link an

http://www.ra-kotz.de/rauchen2.htm

an.

I
ice62

28.02.2006 um 17:24 Uhr

Hallo Suse35.

Ich kann mit Dir fühlen. Das Thema "Nichtrauchen" war auch unser erstes großes Thema als BR, uns gibt es erst seit Dez.03. Wir haben 1 1/2 diskutiert, gestritten, ausprobiert bis wir eine BV erstellt haben mit denen der Großteil der Mitarbeiter leben kann. Bei dem Thema kann man als Betriebsrat nur verlieren, egal was dabei rauskommt. Ich habe mir mal die Internetseiten von www.ra-kotz.de angeschaut und die treffen doch ziemlich gut. Die große Aufgabe vom BR und der Geschäftsführung ist es eine Vereinbarung zu treffen die die größt möglichste Zustimmung in der Belegschaft findet.

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