Erstellt am 11.12.2006 um 13:58 Uhr von pit47
Hallo Matchbox,
bei uns wird die Einladung mit TO im Outlook-Kalender an die Mitglieder geschickt, die dann elektronisch zu- oder absagen. Dieses ist nach § 29 BetrVG rechtmäßig.
Erstellt am 11.12.2006 um 14:06 Uhr von SSGG
wir versenden unsere Einladungen samt TOP's leider über den *Lokus Notes* Kalender an die Mitglieder, eine gedruckte Einladung wird mit Anwesenheitsliste und Protokoll im BR Ordner gesammelt.
Erstellt am 11.12.2006 um 14:55 Uhr von Matchbox
Hallo und vielen Dank fuer Euer Feedback.
Zwischenzeitlich habe ich einen Kommentar gefunden indem bei "Zeitpunkt Form der TO" auf die Geschaeftsordnung verwiesen wird.
Da wir keine GO haben, duerfte das im Ernstfall wohl auch nicht schlimm sein wenn ich die Einladungen nicht ausgedruckt habe.
Gruss
Oliver
Erstellt am 11.12.2006 um 15:05 Uhr von Fayence
Matchbox,
da bereits der § 29 Abs. 2 BetrVG beschreibt, dass der BRV unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig zu den Sitzungen einzuladen hat, ist eine fehlende GO völlig bedeutungslos.
Rechtzeitig bedeutet, dass jedes BRM Kenntnis genommen haben können muss (Fausregel: spätestens 3 Tage vor Sitzung). Eine Formerfordernis ist hingegen nicht festgeschrieben...