Erstellt am 10.02.2006 um 14:57 Uhr von Norden
Bei über 100 Mitarbeitern kann der Wahlvorstand da nichts machen. Aber wenn Ihr Euch alle so gut kennt, dann werden und müssen doch kaum zwei Listen beim Wahlvorstand abgegeben werden. Als Wahlvorstand darf das zwar nicht angeordnet werden, aber als Arbeitnehmer kann das jeder in die Hand nehmen.