Unser Institut hat knapp ueber 100 Mitarbeiter - man kennt sich gegenseitig. Der Wahlvorstand ist der Auffassung, dass eine Listenwahl unsinnig waere und möchte eine Mehrheitswahl (also Personenwahl) durchfuehren. Darf der Wahlvorstand das so entscheiden oder ist die Listenwahl zwingend?