Was kann passieren wenn ein Arbeitnehmer auf der Wählerliste vergessen wurde?
Was kann passieren wenn ein Arbeitnehmer auf der Wählerliste vergessen wurde?
- besonders wenn wir heute ( es gibt bei uns nur eine Liste...) die Liste der Bewerber für den BR geschlossen haben !!!
Community-Antworten (3)
10.02.2006 um 15:50 Uhr
Hat der Arbeitnehmer seinen Namen auf der Wählerliste vermisst? Dann hätte er Einspruch erheben können. Bei einem offensichtlichen Fehler kann die Wählerliste vom Wahlvorstand noch bis zum Wahltag korrigiert werden. So würde ich sagen.
Ist diese Frage als BR-Kandidat bzw. Listenführer gefragt oder als Wahlvorstand?
10.02.2006 um 15:55 Uhr
Nein, bin BR-Mitglied und möchte in dieser Frage unserem Wahlvorstand schnellstmöglich behilflich sein....
10.02.2006 um 15:59 Uhr
Bis wann ist denn laut Wahlausschreiben Einspruchsfrist? Wenn die noch nicht abgelaufen ist, dann sofort auf den Fehler hinweisen. Ansonsten so wie oben beschrieben.
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