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Was kann passieren wenn ein Arbeitnehmer auf der Wählerliste vergessen wurde?

H
hagi
Nov 2016 bearbeitet

Was kann passieren wenn ein Arbeitnehmer auf der Wählerliste vergessen wurde?

  • besonders wenn wir heute ( es gibt bei uns nur eine Liste...) die Liste der Bewerber für den BR geschlossen haben !!!
2.48803

Community-Antworten (3)

N
Norden

10.02.2006 um 15:50 Uhr

Hat der Arbeitnehmer seinen Namen auf der Wählerliste vermisst? Dann hätte er Einspruch erheben können. Bei einem offensichtlichen Fehler kann die Wählerliste vom Wahlvorstand noch bis zum Wahltag korrigiert werden. So würde ich sagen.

Ist diese Frage als BR-Kandidat bzw. Listenführer gefragt oder als Wahlvorstand?

H
hagi

10.02.2006 um 15:55 Uhr

Nein, bin BR-Mitglied und möchte in dieser Frage unserem Wahlvorstand schnellstmöglich behilflich sein....

N
Norden

10.02.2006 um 15:59 Uhr

Bis wann ist denn laut Wahlausschreiben Einspruchsfrist? Wenn die noch nicht abgelaufen ist, dann sofort auf den Fehler hinweisen. Ansonsten so wie oben beschrieben.

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