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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung in der Geschäftsform (Zusatz zum Arbeitsvertrag)- Einbeziehung des BR?

S
Schäfchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb ändert sich die Geschäftsform, da sich Gesellschafter aus dem Arbeitsleben zurückziehen. Die Verträge der Arbeitnehmer sollen weiterlaufen, was per schriftlichem Zusatz zum Vertrag erfolgen werden soll. Muss der BR dabei in die Umwandlungen mit einbezogen werden, sprich, muss er zustimmen (auch den Einzelanschreiben) oder muss er nur informiert werden. Oder nichts von beidem?

4.06601

Community-Antworten (1)

K
Kölner

19.12.2005 um 16:43 Uhr

Liebes "Schäfchen"! Dringend solltet Ihr Euch - wenn denn keine/wenig Ahnung besteht - fachkundige Personen zu Rate ziehen. Denn so einfach ist das alles nicht und dieses Thema ist viel zu komplex. Dazu seien jetzt mal so Stichworte wie

  • § 613a BGB
  • UmwG
  • kollektives Arbeitsrecht
  • ... genannt.

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