Erstellt am 19.03.2015 um 13:55 Uhr von Hoppel
@ Tobago
Warum kommt man im März 2015 auf eine solche Fragestellung?
Hat man bei der letzten BR-Wahl diese KollegInnen bei der letzten BR-Wahl etwa vergessen bzw. den § 4 BetrVG nicht beachtet?
Erstellt am 19.03.2015 um 15:22 Uhr von gironimo
§ 4 BetrVG beschreibt ganz anschaulich, welche Betriebs(teile) im Hauptbetrieb mit wählen, welche durch Abstimmung mit wählen können oder einen eigenen BR wählen können.
Die Frage ist, ob bei der letzten BR-Wahl die Außenstellen einfach bei Euch mit gewählt haben, oder eine Abstimmung darüber statt fand.